Ärzteschaft

Neue Vereinbarung für das Augenscreening von Kleinkindern in Bayern

  • Mittwoch, 26. März 2014

München – Einen neuen Vertrag zum Augenscreening bei Kleinkindern hat die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) mit der Knappschaft-Krankenkasse geschlossen. Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands beteiligt sich daran.

Kleinkinder zwischen dem 30. und 42. Lebensmonat, die bei der Knappschaft versichert sind, bekommen dafür auf Wunsch der Eltern einen Termin bei einem teilnehmenden Augenarzt. Bei Risikofaktoren erhalten sie den Termin auch früher.

Der Augenarzt führt die notwendigen Untersuchungen durch, erläutert den Eltern die Befunde und bespricht gegebenenfalls das familiäre Risiko für Sehstörungen. Außerdem gibt er den Eltern einen Befundbogen zur Weiterleitung an den Kinderarzt mit. Die Knapp­schaft-Krankenkasse vergütet den zusätzlichen Untersuchungs- und Beratungs­aufwand außerbudgetär.

„Etwa 60 Prozent der Sehschwächen werden bei Kindern zu spät erkannt. Je früher solche Beeinträchtigungen entdeckt und behandelt werden, desto größer ist die Chance, dass sich das Sehvermögen optimal entwickelt“, erläuterte der zweite Vorsitzende des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands, Peter Heinz. Sein Verband begrüßt daher den neuen Vertrag.

„Oft ist es möglich, eine früh entdeckte und behandelte Sehschwäche vollständig zu beseitigen. Dafür kann es bereits genügen, wenn das Kind wenige Stunden am Tag eine Brille trägt oder das gesunde Auge abgedeckt wird“, ergänzte Pedro Schmelz, Augenarzt und erster stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVB. Kinder sollten vor ihrem vierten Geburtstag an einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung teilnehmen, Klein­kinder mit einem erhöhten Risiko für Fehlsichtigkeit noch früher, so der KV-Vize.

hil

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