Politik

Neue Vereinbarung zur Preisberechnung von Rezepturen steht

  • Mittwoch, 20. August 2014

Berlin – Der Deutsche Apothekerverband und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben sich auf eine neue Vereinbarung über die Preisberechnung beim Zubereiten von parenteralen Lösungen verständigt. Diese basiert auf Informationen aus Abfragen bei Apotheken sowie pharmazeutischen Herstellern und soll die tatsächlichen Marktpreise besser abbilden. Unter parenteralen Lösungen versteht man vom Apotheker selbst zubereitete patientenindividuelle Infusionen oder Injektionen. In der Regel werden damit schwerstkranke Patienten versorgt.

Entsprechend der neuen Vereinbarung erhalten Apotheker ab 1. September 2014 für das Zubereiten spezieller Zytostatika-Lösungen einen etwas höheren Arbeitspreis. Zusammen mit dem Wegfall eines Abschlags für sogenannte Solisten (=Arzneimittel ohne therapeutische Alternative) summiert sich der finanzielle Vorteil der Apotheker auf rund zwölf Millionen Euro.

Im Gegenzug stimmten die Apotheker zu, den Krankenkassenabschlag für generische Zytostatika von bisher 25 auf 30 Prozent zu erhöhen. Eine starke Bewegung gab es mit 21 Prozent auch beim Abschlag für die Wirkstoffe Paclitaxel und Docetaxel, die zur Behandlung von Krebs verwendet werden. Die GKV verspricht sich von der neuen Vereinbarung ein  Einsparpotenzial von mindestens 65 Millionen Euro. 2013 betrugen die Apothekenausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen über drei Milliarden Euro.

hil

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