Neue Versorgungsformen: Zugang zum Innovationsfonds nur über den G-BA
Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll bei der Förderung neuer Versorgungsformen eine Schlüsselrolle einnehmen. Das hat Annette Widmann-Mauz , Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, deutlich gemacht. Die CDU-Politikerin verwies auf den geplanten Innovationsfonds, für den der G-BA als oberstes Gremium der Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen Kriterien zur Vergabe der Mittel festlegen soll.
Angesichts eines Volumens von 1,2 Milliarden Euro gebe es schon viele Begehrlichkeiten, sagte Widmann-Mauz bei einem Parlamentarischen Abend des G-BA im Berliner Reichstagsgebäude. „Deshalb sind geeignete Zuteilungskriterien nötig“.
Gemäß der Koalitionsvereinbarung von Union und SPD sollen die Krankenkassen vier Jahre lang jeweils 300 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Aus diesem Topf werden über die Regelversorgung hinausgehende sektorübergreifende Projekte sowie die Versorgungsforschung gefördert. Die Mittel vergibt der G-BA jährlich in einem Ausschreibungsverfahren.
„Der G-BA wird Qualität im Gesundheitswesen nicht neu erfinden“, sagte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, im Blick auf zusätzlichen Aufgaben, die die Institution nach dem Willen der Großen Koalition vor allem in der Qualitätssicherung übernehmen soll. Es gehe darum, Kontinuität in den Bewertungsverfahren zu erreichen.
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