Ärzteschaft

Neuer EBM wird verschoben

  • Donnerstag, 20. September 2018
/seksan94, stockadobecom
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Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf geeinigt, die Einführung eines neuen Einheitlichen Bewertungs­maßstabes (EBM) zu verschieben. Damit wird das neue Regelwerk nicht wie bisher geplant zum 1. Januar 2019 eingeführt. Grund seien die neuen Vorgaben aus dem Bundesgesundheitsministerium zum Terminservice- und Versorgungsgesetz, heißt es in einer Mitteilung der KBV nach einer Sitzung vom Dienstag. „Wir können jetzt nicht einen neuen EBM beschließen, der im nächsten Jahr abermals angepasst werden muss“, sagte Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV.

Geplant war bislang, die Weiterentwicklung des EBM in diesem Jahr abzuschließen, sodass die neuen Regelungen ab Januar hätten gelten können. Einen Beschluss hätten KBV und GKV-Spitzenverband bis Ende September im Bewertungsausschuss fassen müssen. Allerdings: „Das Terminservice- und Versorgungsgesetz, das zum 1. April 2019 kommen soll, enthält Vorgaben zur Aktualisierung des EBM, die eine Änderung des Zeitplans erforderlich machen“, heißt es nun von der KBV.

In den bislang bekannten Gesetzesplänen wird der Bewertungsausschuss aufgefordert, insbesondere die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen. Rationalisierungs­reserven, die sich aufgrund des technischen Fortschritts durch Automatisierung und Digitalisierung ergäben, sollten zugunsten der „sprechenden Medizin“ genutzt werden.

Neben diesen inhaltlichen Vorgaben sieht der Gesetzentwurf auch konkrete Fristen vor: Der Bewertungsausschuss soll bis Ende März kommenden Jahres ein Konzept vorlegen, wie er die verschiedenen Leistungsbereiche aktualisieren will. Die Änderungen sollen spätestens bis zum 30. September 2019 vorgenommen werden. “Der Bewertungs­ausschuss wird seinen Zeitplan zur EBM-Weiterentwicklung anpassen und neu beschließen“, heißt es von der KBV abschließend.

EB/bee

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