Neuer Facharztvertrag für Kardiologie und Gastroenterologie in Baden-Württemberg
Stuttgart – Einen neuen landesweiten Facharztvertrag für Kardiologie und Gastroenterologie haben Medi Baden-Württemberg und drei Facharztverbände mit den Betriebskrankenkassen (BKK) im Land unterzeichnet. „Der Vertrag ist ein weiterer wichtiger Baustein im System der Selektivverträge. Es gibt keine Fallzahlobergrenzen und die Ärztehonorare liegen deutlich über der KV-Vergütung“, sagte Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von Medi Baden-Württemberg und Medi Geno Deutschland.
Die Vergütung im neuen Facharztvertrag setzt sich zusammen aus einem Mix von Pauschal- und Einzelleistungsvergütungen sowie Qualitätszuschlägen. Insbesondere die Vermeidung von Krankenhauseinweisungen und Doppeluntersuchungen sowie „die wirtschaftlichen Effekte einer rationalen Pharmakotherapie“ ermöglichen laut Baumgärtner die zusätzlichen Honorare.
„Für die Patienten bedeutet das eine optimierte Behandlungsqualität sowie strukturierte und leitlinienorientierte Versorgungspfade mit konkreten patientenbezogenen Zielen“, sagte Dagmar Stange-Pfalz, Vorsitzende des Vertragsausschusses der BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg und Vorstand der BKK VerbundPlus.
Im Fokus des Vertrages steht laut Medi und der BKK die Therapie schwerwiegender und aufwendiger Krankheitsbilder, insbesondere auch durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen den niedergelassenen Fach- und Hausärzten. „Schnellerer Behandlungsbeginn, strukturiertere und flexiblere Versorgung sowie Früh- oder Abendsprechstunden für Berufstätige sind einige der Vorteile für unsere Versicherten“, sagte Stange-Pfalz.
„Die Selektivverträge sind inzwischen eine wichtige Säule der Patientenversorgung, da hierdurch sowohl der Wettbewerb um die bessere Qualität im Gesundheitswesen als auch die ambulante Versorgung insgesamt nachdrücklich gestärkt werden“, betonte Baumgärtner.
Neben Medi Baden-Württemberg und der BKK haben die Landesvertretungen des Berufsverbandes niedergelassener Kardiologen, des Berufsverbandes niedergelassener fachärztlich tätiger Internisten sowie des Berufsverbandes niedergelassener Gastroenterologen den Vertrag unterzeichnet.
Die Vertragspartner weisen darauf hin, dass aufgrund der Vernetzung von haus- und fachärztlicher Versorgung Patienten für die Teilnahme am Facharztprogramm auch im Hausarztprogramm eingeschrieben sein müssen.
Teilnehmende Ärzte bieten:
reguläre Sprechstundentermine innerhalb von zwei Wochen
im Akutfall nach Anruf des Hausarztes noch am selben Tag einen Termin
eine maximale Wartezeit bei vereinbarten Terminen von 30 Minuten
eine wöchentliche Früh- beziehungsweise Abendsprechstunde oder eine Samstagssprechstunde für Berufstätige.
Weitergabe der Befunde innerhalb von drei Tagen an den Hausarzt
fachspezifische Weiterbildungen
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