Ausland

Neuer Gesetzentwurf zur Sterbehilfe in Großbritannien

  • Mittwoch, 15. Mai 2013

London – In Großbritannien greift ein Gesetzentwurf erneut das Thema Sterbehilfe auf. Wie der britische Sender BBC heute berichtet, sollen nach dem Entwurf des früheren Generalstaatsanwalts und Lordkanzlers Lord Falconer Volljährige, die unheilbar krank sind und eine Lebenserwartung von weniger als sechs Monaten haben, einen assistierten Suizid wählen können.

Voraussetzung sei, dass die Betreffenden nicht geistig beeinträchtigt seien und dass ihre geringe Lebenserwartung und ihr Sterbewille von zwei unabhängigen Ärzten bestätigt würden. Dem Patienten solle dann ein Rezept über eine tödliche Medikamentendosis ausgestellt werden dürfen, die er selbstständig oder mit Hilfe eines Arztes einnehmen könne.

Mit dem Gesetzentwurf wird sich nun das Oberhaus des britischen Parlaments befassen, das ähnliche Forderungen bereits in den Jahren 2006 und 2009 abgelehnt hatte. In Großbritannien ist Beihilfe zur Selbsttötung verboten.

Bereits im vergangenen Jahr hatte eine Kommission unter Leitung Lord Falconers mit einem ähnlichen Vorstoß für Sterbehilfe für eine Kontroverse gesorgt. Die „Commission on Assisted Dying“ hatte sich dafür ausgesprochen, die Möglichkeiten eines Suizids unter Beihilfe deutlich auszuweiten. Voraussetzung sollte unter anderem sein, dass die betreffende Person das todbringende Präparat selbst einnehmen könne. Die anglikanische Church of England und katholische Vereinigungen wiesen die Initiative zurück.

kna

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