Ärzteschaft

Neuer Hausärzte-EBM: Änderungen zum Oktober sind beschlossen

  • Freitag, 28. Juni 2013
Uploaded: 07.03.2013 16:02:56 by mis
Regina Feldmann

Berlin – Nach längeren Verhandlungen haben sich die Kassenärztliche Bundes­ver­einigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband gestern Abend auf Änderungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) geeinigt. Ziel ist es, die sprechende Medizin zu stärken und die Honorierung „typischer“ Hausärztinnen und Hausärzte zu verbessern.

„Dies ist ein wichtiger Schritt, um eine wohnortnahe ambulante Versorgung auch in Zukunft gewährleisten zu können“, betonte Regina Feldmann, Vorstand der KBV, am Freitag. Vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Bevölkerung und dem bereits spürbaren Mangel an Hausärzten sei dies dringend erforderlich. Außerdem sollen junge Mediziner motiviert werden, sich als Hausarzt niederzulassen. Die ersten Änderungen werden zum 1. Oktober umgesetzt. Weitere sollen zum 1. Juli 2014 folgen.

„Der hohe Grad der Pauschalierung hat dazu geführt, dass Hausärzte ihr Leis­tungs­spektrum nicht mehr transparent abbilden konnten und eine adäquate Vergütung kaum möglich war“, erläuterte Feldmann. Mit Hilfe des neuen Hausarzt-EBM sollen zukünftig Hausärzte gefördert werden, die „den hausärztlichen Versorgungsauftrag grundsätzlich wahrnehmen“, heißt es vonseiten der KBV. Einzelheiten zu den Beschlüssen will die KBV in Kürze veröffentlichen.

Beschlossen ist, die Versichertenpauschale, die der Arzt einmal im Quartal pro Patient abrechnen kann, stärker aufzugliedern und nach fünf Altersklassen zu differenzieren. Die Versichertenpauschale orientiere sich somit stärker als bisher an dem Alter des Patienten und damit auch an dessen Betreuungsbedarf, so die KBV.

Um den hausärztlichen Versorgungsauftrag besser als bisher abzubilden, wird zusätzlich eine neue Pauschale („versorgungsbereichsspezifische Grundpauschale“) in den EBM aufgenommen. Sie kann neben der Versichertenpauschale abgerechnet werden, jedoch nicht von allen Hausärztinnen und Hausärztinnen. Worauf sich KBV und Kassenvertreter im Detail geeinigt haben, wurde noch nicht bekannt. In den letzten Monaten hatten KBV, Kassenärztliche Vereinigungen und ärztliche Berufsverbände intensiv diskutiert, welche Leistungen vom grundsätzlichen hausärztlichen Versorgungsspektrum abweichen und deshalb nicht in Form der neuen Pauschale vom erbringenden Hausarzt abgerechnet werden können.

Basis der Debatten war ein Vorschlag der KBV in Form eines Katalogs mit Ausschlüssen gewesen. Als vom grundsätzlichen hausärztlichen Versorgungsspektrum abweichende Leistungen wurden unter anderem Akupunktur, Schlafstörungsdiagnostik, Schmerz­therapie, aber auch spezielle diabetologische und onkologische Leistungen diskutiert. Hierfür bestehen  aber teilweise andere zusätzliche Abrechnungspositionen.

Die bislang bekannt gewordene Einigung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband beinhaltet weiterhin, dass bestimmte Gesprächsleistungen wieder als Einzelleistung abgerechnet werden können. Die KBV hat ergänzend darauf hingewiesen, dass die Krankenkassen von Oktober an zusätzliche Finanzmittel für die hausärztliche geriatrische und palliativmedizinische Versorgung sowie für sozialpädiatrische Leistungen bereitstellen. „Damit wird sich die ambulante Versorgung für unheilbar kranke und für ältere Patienten sowie für Kinder, die eine sozialpädiatrische Behandlung benötigen, verbessern“, betonte Vorstand Feldmann. Die zusätzlichen Gelder belaufen sich auf eine Summe von rund 125 Millionen Euro im Jahr.

Zur Stärkung der fachärztlichen Grundversorgung hatten sich die KBV und der GKV-Spitzenverband bereits im Mai auf die Einführung einer neuen Pauschale geeinigt, die von 1. Oktober an greifen soll. Zur Verbesserung der fachärztlichen Grund­versorgung sind ebenfalls rund 125 Millionen Euro zusätzlich vorgesehen.

Rie

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