Ärzteschaft

Neuer Selektivvertrag zur Gruppen­psychotherapie in Schleswig-Holstein

  • Donnerstag, 11. Juni 2015

Kiel – Obwohl Gruppenpsychotherapie eine effektive Behandlungsform bei psychischen Erkrankungen ist, wird sie nur in zwei Prozent der Anträge auf Psychotherapie ange­wendet. Daher haben die Techniker Krankenkasse, Barmer GEK, Kassenärztliche Vereinigung Schleswig Holstein und die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) einen Vertrag zur Förderung der Gruppenpsychotherapie geschlossen.

Sie hoffen, damit Versorgungsengpässen mit zusätzlichen Therapieplätzen zu begegnen. Zwar ist im Versorgungsstärkungsgesetz die Förderung von Gruppentherapien geplant, allerdings muss diese Vorgabe erst noch vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in konkrete Regelungen umgesetzt werden.

Der Selektivvertrag nach § 73c SGB V beseitigt nach Angaben der DPtV die größten Hemmnisse, die einem stärkeren gruppentherapeutischen Angebot im Wege stehen: Über das Verhältnis von Gruppen- und Einzelbehandlung kann der Psychotherapeut jederzeit, auch während einer laufenden Therapie, entscheiden. Das Gutachterverfahren wird für alle im Rahmen des Vertrags erbrachten Leistungen in der Regel ausgesetzt. Das neue flexible Vergütungssystem, das sich an der tatsächlichen Teilnehmerzahl der jeweiligen Sitzung orientiert, schafft einen Anreiz für kleinere Gruppengrößen und vermeidet, dass die Terminabsage einzelner Patienten zulasten des Therapeuten geht.

Die Teilnahme an dem Vertrag ist auf Schleswig-Holstein beschränkt und sie ist freiwillig. Bisher haben sich bereits 71 Psychologische und ärztliche Psychotherapeuten in Schleswig-Holstein in den Vertrag eingeschrieben. Voraussetzung dafür ist die spezielle Qualifikation zur Gruppenpsychotherapie.

Die DPtV hofft, dass im Zuge der Reform der Psychotherapierichtlinie durch den G-BA die Verbesserungen, die das innovative Projekt mit sich bringt, den Versicherten aller Krankenkassen bundesweit zugute kommen werden.

pb

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