Ärzteschaft

Neuer Versorgungsvertrag für Depressions- und Burn-Out-Patienten

  • Montag, 8. April 2013

Hannover – Bei der Versorgung von Depressions- und Burn-Out-Patienten sollen nieder­gelassene Hausärzte, niedergelassene Fachärzte und Psychotherapeuten enger zusammenarbeiten. Das sieht ein Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) und der AOK des Bundeslandes vor. Der Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN) und der Deutsche Hausärzteverband unterstützen das Vorhaben.

„Die teilnehmenden Fachärzte und Psychologischen Psychotherapeuten müssen zusätzliche Behandlungskapazitäten anbieten und bereit sein, eingeschriebene Patienten innerhalb von maximal 14 Tagen erstmalig zu behandeln. Zur Koordination dieser Behandlungskapazitäten richtet die KVN eine Terminmanagementstelle ein“, erläuterte der Vorstandsvorsitzende der KVN, Mark Barjenbruch.

Gemeinsames Ziel der Vertragspartner sei, den Patienten schneller einen Therapieplatz anzubieten. An dem Programm können alle Patienten der AOK Niedersachsen teilneh­men, die aufgrund einer Depression arbeitsunfähig erkrankt und mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind.

Teilnahmeberechtigt sind alle Hausärzte, die über die Zusatzqualifikation „Psychoso­matische Grundversorgung“ verfügen und an einer obligatorischen Schulung über die Vertragsinhalte und die S3-Leitlinie teilgenommen haben. In der fachärztlichen Ebene können Ärzte mit den Gebietsbezeichnungen Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatik und Psychotherapie oder Psychotherapeutische Medizin oder Nervenheilkunde, Neurologie, Neurologie und Psychiatrie teilnehmen.

Auch diese Ärzte müssen an einer Vertragsschulung teilgenommen haben. Darüber hinaus können zugelassene Psychologische Psychotherapeuten an dem Vertrag teilnehmen.

Für ihren besonderen Aufwand bekommen die teilnehmenden Ärzte und Psycho­therapeuten neben der üblichen Vergütung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab extrabudgetäre Zuschläge für ihre im Vertrag zu erbringenden Leistungen. Je Vertragsfall erhält der Hausarzt zusätzliche Vergütungen von maximal 115 Euro, der Facharzt 175 Euro und der Psychotherapeut 250 Euro.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung