Ärzteschaft

Neuer Versorgungsvertrag für Rheumapatienten

  • Donnerstag, 9. Juli 2015

Berlin – Einen neuen Versorgungsvertrag für Rheumapatienten hat die Barmer GEK mit der Versorgungslandschaft Rheuma GmbH geschlossen. Diese ist ein gemeinsames Unternehmen des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen und des Deutschen Hausärzteverbandes.

Der Vertrag sieht vor, dass der Hausarzt einen Patienten mit Verdacht auf eine entzündlich rheumatische Erkrankung an einen teilnehmenden Rheumatologen überweist. Dort bekommt er binnen zwei Wochen einen Termin. „Gerade bei komplexen, chronischen Erkrankungen ist es entscheidend, dass der Hausarzt die Koordination des gesamten Prozesses übernimmt“, sagte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes. Der neue Vertrag ermögliche es, dass mehr Rheumapatienten von dieser besonderen Form der Versorgung profitierten.

Schulungen der Patienten sind ein weiterer Vertragsbestandteil. „Die Einbindung von qualifizierten rheumatologischen Fachassistenten und Patientenschulungen können den Rheumatologen entlasten. Außerdem werden dadurch das Krankheitsverständnis und die Kenntnisse der Patienten auch zur medikamentösen Behandlung vertieft“, sagte Edmund Edelmann, Vorsitzender des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen.

Die Vereinbarung soll außerdem mittelfristig die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessern. Möglich werden soll dies durch eine Stärkung des so genannten RABBIT-Registers, welches das Deutsche Rheumaforschungszentrum zusammen mit anderen Partnern im Jahr 2001 initiiert hat. Es erfasst Krankheits- und Therapieverläufe von mehr als 12.000 Patienten mit rheumatoider Arthritis und gibt Aufschluss über Sicherheit und Wirksamkeit der Therapie mit Rheumamedikamenten.

Der Vertrag startet Anfang Oktober in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern sowie Sachsen und soll danach schrittweise bundesweit gültig werden. Ärzte können ihre Teilnahme ab dem 1. August erklären, Versicherte ab dem 1. Oktober.

hil

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