Ärzteschaft

Neuer Vertrag in Berlin zur Betreuung bei Alkoholproblemen

  • Freitag, 29. Mai 2015

Berlin – Einen neuen Versorgungsvertrag zur Betreuung von Patienten mit kritischem Alkoholkonsum hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin mit der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) geschlossen. „Vielen Menschen ist die Grenze zum proble­matischen Alkoholkonsum gar nicht klar. Männer, die mehr als 0,6 Liter Bier oder 0,3 Liter Wein täglich trinken, leben riskant; für Frauen gilt die Hälfte dieser Werte“, hieß es von den Vertragspartnern. In Deutschland hätten über sieben Millionen Menschen Alkoholprobleme, fast zwei Millionen seien alkoholabhängig.

Laut dem Vertrag soll der behandelnde Hausarzt Patienten mit entsprechenden Anzeichen oder auffälligen Laborwerten dafür gewinnen, mit seiner Unterstützung den Alkoholkonsum zu reduzieren. Falls der Patient interessiert ist, folgen mehrere Beratungsgespräche sowie gegebenenfalls weitere Hilfestellungen.

Teilnehmende Ärzte erhalten für das 20-minütige Erstgespräch und die Einschreibung des Patienten eine Vergütung von 42 Euro. Die Kasse stellt das Geld für den Vertrag außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung zur Verfügung.

An dem Vertrag teilnehmen können alle Vertragsärzte in Berlin, vorausgesetzt sie verfügen über eine Berechtigung der „psychosomatischen Grundversorgung“, über die Zusatzweiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ oder den schriftlichen Nachweis über eine von einer Ärztekammer zertifizierte Schulung im „Motivational Interviewing“.

hil

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