Ärzteschaft

Neuer Vertrag in Niedersachsen erweitert Therapie von Krampfadern

  • Mittwoch, 29. April 2015

Hannover – Einen Strukturvertrag zur Betreuung von Patienten mit Varizen hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Niedersachsen mit der AOK des Bundeslandes geschlossen. Im Rahmen des Vertrages können Ärzte AOK-Versicherten neben dem herkömmlichen Venen-Stripping auch eine Lasertherapie oder eine Radiofrequenz­therapie als Kassenleistung anbieten. Bislang waren diese Methoden Privatleistungen.

Beide Behandlungsmethoden werden ambulant in der Regel unter örtlicher Betäubung vorgenommen. Die Krampfadern werden dabei nicht entfernt, sondern mit einem Laserlicht oder Radiofrequenzwellen von innen verschlossen. Postoperative Blutungen und Wundinfektionen sind nach Angaben der Vertragspartner bei den beiden Verfahren seltener als beim Stripping und die Beschwerden nach dem Eingriff geringer. „Die Lasertherapie und die Radiofrequenz-Behandlung haben ihre Wirksamkeit als schonende Behandlungsmethoden längst unter Beweis gestellt“, erläuterte der KV-Vorstandsvorsitzende Mark Barjenbruch.

„Unser Ziel ist es, die medizinische Versorgung der Versicherten zu verbessern und ihnen dafür den Zugang zu innovativen, nebenwirkungsärmeren Behandlungsmethoden zu ermöglichen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der AOK Niedersachsen, Jürgen Peter. Die Kasse möchte mit dem Vertrag aber auch stationäre Leistungen vermeiden.

An dem Vertrag teilnehmen können Fachärzte für Gefäßchirurgie, Fachärzte für Chirurgie, Fachärzte für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Angiologie, und Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung Phlebologie.

hil

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