Neuer Vertrag über Augenuntersuchungen bei Kindern in Westfalen-Lippe
Düsseldorf/Dortmund – Einen Vertrag über eine augenärztliche Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern haben die DAK-Gesundheit und die Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) vereinbart. Das Angebot richtet sich vor allem an Kinder vom 31. bis zum 42. Lebensmonat. Gehört das Kind zu einer Risikogruppe, kann das Amblyopiescreening bereits bei Kindern im Alter von sechs bis zwölf Monaten erfolgen. Als Risikofaktoren gelten eine bei Eltern oder Geschwistern diagnostizierte Amblyopie, Schielen, größere Fehl- oder Weitsichtigkeit, sowie eine Frühgeburt vor der 37. Schwangerschaftswoche.
„Wenn die im frühen Kindesalter entstehende Amblyopie nicht rechtzeitig erkannt wird, können die Augen in den Folgejahren oft keine optimale Sehfähigkeit mehr erlernen. Je früher eine solche Sehminderung erkannt wird, desto besser sind auch die Behandlungsmöglichkeiten“, sagte Gerhard Nordmann, zweiter Vorsitzender der KVWL.
Die Vorsorgeuntersuchung umfasst eine ausführliche Anamnese, eine Sehschärfenmessung sowie eine Refraktionsbestimmung. Die Kinder erhalten laut dem Vertrag innerhalb von sieben Werktagen einen Untersuchungstermin. Alle zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Augenärzte in Westfalen-Lippe sind teilnahmeberechtigt – eine gesonderte Teilnahmeerklärung ist nicht erforderlich. Die Vorsorgeuntersuchung wird dem behandelnden Augenarzt mit 40,00 Euro zusätzlich vergütet.
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