Neues Beratungsangebot zu Makuladegeneration
Aachen/Pöcking – Die Patientenorganisation Pro Retina Deutschland bietet Patienten mit der feuchten Form der Altersabhängigen Makuladegeneration (AMD) einen neuen Service: Im Internet informiert sie Betroffene über ihre Rechte gegenüber den Krankenkassen.
Hintergrund sei die steigende Zahl von Patienten, deren Krankenkasse sich weigert, die Kosten für eine ärztlich verordnete und zugelassene Therapie zu übernehmen.
„Patienten müssen dies nicht hinnehmen“, erklärt Ute Palm von Pro Retina. Eine Kasse dürfe einem Patienten die zugelassene Therapie nicht verweigern, wenn ein Arzt die Therapie verordnet habe und der Patient die Behandlung wünsche. Deshalb habe die Patientenorganisation den neuen Service entwickelt. Basis seien unter anderem Rechtspositionen von Aufsichtsbehörden sowie der Hinweis eines Sozialgerichtes.
Laut Pro Retina stehen für die AMD-Behandlung zwei zugelassene Medikamente zur Verfügung. Weil diese aber nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgelistet seien, würden die Patienten gezwungen, die Übernahme der Behandlungskosten bei ihrer Krankenkasse im Einzelfall zu beantragen. Zahlreiche Krankenkassen lehnten in solchen Fällen die Kostenübernahme ab.
„Es kann nicht sein, dass ein Machtkampf über die Gestaltung von Arzneimittelpreisen auf dem Rücken von Patienten ausgetragen wird, die sich aufgrund fehlender Informationen und ohne Unterstützung kaum wehren können“, kritisiert Palm.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: