Ärzteschaft

Neues Einladungsverfahren für Kinderuntersuchungen U6 und U7 in Hamburg

  • Dienstag, 1. Juli 2014

Hamburg – Ab heute startet in Hamburg ein neues Einladungswesen zu den Kinder­vorsor­geuntersuchungen U6 und U7. U6 richtet sich an Kinder zwischen dem zehnten und zwölften Lebensmonat, U7 an Kinder vom 21. bis 24. Lebensmonat. Diese Unter­suchungen können Pädiater und Hausärzte vornehmen.

Im Rahmen des neuen Verfahrens erhalten die ersten Eltern in den kommenden Tagen ein Anschreiben der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV), mit dem sie zur Teilnahme ihres Kindes an den genannten Vorsorgeuntersuchungen eingeladen werden. Der Einladung liegt eine codierte und bereits frankierte Karte für den Praxis­besuch bei, die nach erfolgter Untersuchung in der Praxis abgestempelt und direkt an die Zentrale Stelle in Neumünster geschickt wird.

Die Mitarbeiter der Zentralen Stelle gleichen die eingegangenen Postkarten mit den Daten der Meldebehörde ab. Wenn die Kindervorsorgeuntersuchung bis zu einem festgelegten Termin nicht erfolgt ist, nimmt das Gesundheitsamt schriftlich Kontakt mit der Familie auf, um sie zu unterstützen, den Arztbesuch noch nachzuholen. Bei Bedarf werden die Familien auch zu Hause besucht.

„Die Teilnahme an Kindervorsorgeuntersuchungen ist grundsätzlich freiwillig. Erklärtes Ziel der BGV ist es jedoch, möglichst alle Hamburger Eltern zu einer Teilnahme ihres Kindes an den für ein gesundes Aufwachsen so wichtigen Vorsorgeuntersuchungen zu gewinnen“, hieß es aus der BGV.

hil

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