Ärzteschaft

Neues Muster für Patientenverfügungen zum Download

  • Donnerstag, 15. Oktober 2009

Hamburg – Die Ärztekammer Hamburg hat ihr Muster einer Patientenverfügung den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst. Das Muster ist Teil der Broschüre „Ich sorge vor“ der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz. Sie steht auf der Homepage der Ärztekammer Hamburg zum Download bereit.
 

Seit dem 1. September sieht das Gesetz vor, dass eine Patientenverfügung inhaltlich so gefasst sein muss, dass ihr ohne weitere Auslegung der Patientenwille entnommen werden kann. Dafür muss der Verfasser zunächst festlegen, welche Lebens- und Behandlungssituationen er mit der Patientenverfügung regeln möchte. Im Weiteren sind die medizinischen Maßnahmen zu benennen, für die dieser Wille gelten soll.

Die Festlegungen bei der Abfassung einer Patientenverfügung erfordern ein hohes Maß an Kenntnissen. „Es ist sehr bedauerlich, dass die gesetzlichen Regelungen nicht einmal eine Beratung durch eine kompetente Person des Vertrauens vorsehen“, meint Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Ärztekammer Hamburg. Er empfiehlt wie bisher auch, neben der Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht sowie eine Betreuungsverfügung zu erstellen.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung