Vermischtes

Neues Therapieverfahren für posttraumatischen Belastungsstörungen

  • Donnerstag, 15. Januar 2015

Berlin – Seit Anfang dieses Jahres ist das sogenannte Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR) als Psychotherapiemethode in der gesetzlichen Kranken­versicherung anerkannt. Damit ein Psychotherapeut EMDR einsetzen darf, muss er bestimmte theoretische und praktische Qualifikationen nachweisen. Diese sind in neuen Regelungen der Psychotherapie-Vereinbarungen festgelegt, die heute in Kraft treten. Darauf hat die Bundespsychotherapeutenkammer hingewiesen.

Die EMDR nutzt die gezielte Aktivierung von Erinnerungen an traumatische Erlebnisse bei gleichzeitigen starken Augenbewegungen, damit ein Patient belastende Erlebnisse verarbeiten kann.

Zu den Voraussetzungen gehören mindestens 40 Stunden Theorie in Traumabe­handlung und EMDR und mindestens 40 Stunden Einzeltherapie mit EMDR bei erwachsenen Patienten mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Insgesamt müssen die Therapeuten mindestens fünf EMDR-Behandlungen abgeschlossen haben.

„Mit diesen Anforderungen wird klargestellt, dass die praktischen Kenntnisse aus­schließlich in der Behandlung von erwachsenen Patienten mit einer Posttrauma­tischen Belastungsstörung zu erwerben sind, für die EMDR zugelassen und für die ihre Wirksamkeit nachgewiesen wurde“, betont die Kammer. So werde Fehlanreizen vorgebeugt, EMDR bei anderen Patienten und weiteren Diagnosen einzusetzen.

hil

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