Neues Vergütungsmodell für Notarzt-Leistungen in Bayern
München – Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die Krankenkassen des Landes haben sich darauf verständigt, wie Notarzteinsätze künftig bezahlt werden sollen. Danach stellen die Krankenkassen für die Bereitschaftszeit künftig eine deutlich höhere garantierte Grundvergütung bereit. Für die Bereitschaftszeiten nachts sowie an Wochenenden erhalten die Ärzte einen Zuschlag auf diese erhöhte Grundvergütung.
Zweiter Bestandteil der Vergütung der Notärzte ist ein leistungsbezogener Anteil, der sich nach der Einsatzdauer und der Zahl der behandelten Patienten pro Einsatz richtet. Alle dokumentierten Einsätze werden in vereinbarter Höhe bezahlt. Das neue Konzept soll bereits Anfang Januar in Kraft treten.
Auf diese Weise werden laut der KV einsatzschwache Standort gestärkt, weil sich der Schwerpunkt des Honorars von der patientenbezogenen Einsatzvergütung auf eine deutlich höhere Grundvergütung verschoben habe. „Die Notärzte tragen nicht das Morbiditätsrisiko, sondern erhalten ein garantiertes Honorar unabhängig von Schwankungen der Einsatzfallzahlen“, heißt es auf der Internetseite der KV.
„Den Vertragspartnern ist es nun gelungen, die Vergütung des Notarztdienstes in Bayern auf ein neues, solides Fundament zu stellen“, hieß es von der KV und den Kassen in einer gemeinsamen Erklärung. Die neue Systematik sei eine „zukunftssichere Lösung für den Erhalt eines flächendeckenden Notarztdienstes in ganz Bayern“.
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