Neurologen und Patienten warnen vor Fehlmedikation durch Aut-idem-Regelung bei Parkinson

Berlin/Neuss – Vor Fehlmedikationen bei Parkinson warnen die Deutsche Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen (DPG) und der Verband für Qualitätsentwicklung in Neurologie und Psychiatrie (QUANUP) sowie der Selbsthilfeverband „Deutsche Parkinson-Vereinigung“. Hintergrund ist die Aut-Idem-Regelung. Sie verpflichtet Apotheker, ein wirkstoffgleiches preisgünstigeres Arzneimittel abzugeben, falls der verordnende Arzt dies nicht ausdrücklich durch ein Kreuz im Aut-idem-Kästchen des Rezeptvordrucks ausgeschlossen hat.
DPG und QUANUP lehnen diese Regelung nicht vollständig ab, denn „gerade bei medikamentösen Neueinstellungen können mit dem Austausch von Originalpräparaten durch Rabattarzneimittel Einsparungen im Arzneimittelbereich vorgenommen werden“, so die Ärzteverbände. Aber die Realität zeige: „Nicht immer werden Rabattarzneimittel entsprechend der gesetzlichen Vorgabe mit gleichem Wirkstoff und gleicher Darreichungsform gewählt“, kritisieren die Verbände auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblatts.
Probleme beim Austausch
So würden in den Apotheken nicht selten Decarboxylase-Hemmer getauscht, lösliche Tabletten durch normale Tabletten ersetzt, Tabletten durch Kapseln oder Retard-Präparate durch Medikamente ohne Retardwirkung ausgetauscht. „Die Auswahl von Rabattarzneimitteln wird je nach Krankenkasse, sogar je nach Apotheke, unterschiedlich gehandhabt und ist daher vom Arzt nicht kontrollier- oder steuerbar“, kritisieren DPG und QUANUP.
Außerdem seien die in den Rabattverträgen der Krankenkassen ausgehandelten Generika nicht immer mit den verschriebenen Originalpräparaten identisch. Unterschiede in der Galenik verursachten Veränderungen in der Bioverfügbarkeit zum Beispiel bei retardierten Präparaten. „Dies kann Auswirkungen auf die Wirksamkeit und Wirkdauer von Medikamenten gerade bei Parkinsonpatienten mit motorischen Komplikationen haben“, so die Parkinsonexperten.
„Aus ärztlicher Sicht führt die Umstellung auf in Rabattverträgen festgeschriebene Medikamente ohne Rücksprache mit dem Arzt tatsächlich häufig zu Behandlungsfehlern und ist deshalb medizinisch nicht zu vertreten“, betonte Reinhard Ehret von QUANUP, niedergelassene Neurologe aus Berlin. „Wir Ärzte und Patienten sehen den Sinn der Austauschregelung schon. Aber in der Realität wird sie anders gehandhabt und ist deshalb speziell im Bereich der Parkinsontherapie unberechenbar und einfach ärgerlich“, so sein Fazit.
Änderungen in Rabattverträgen führten nicht selten zum Austausch von Präparaten bei Dauermedikationen chronisch Erkrankter wie Parkinsonpatienten. „Der behandelnde Arzt wird hierüber von den Kassen aber nicht informiert, der Patient erfährt die Änderung meist in der Apotheke anhand geänderter Medikamentennamen oder -packungen“, kritisierte Karla Eggert vom Universitätsklinikum für Neurologie in Marburg und Vorsitzende der DPG. „Dies führt zur Verunsicherung von Patienten, eine vorherige ärztliche Beurteilung und Aufklärung des Patienten ist nicht möglich. Daher wäre eine Konstanz rabattierter Generika wünschenswert, um die Therapietreue der Patienten nicht zu gefährden“.
Eine grundsätzliche Aussetzung der Aut-idem-Regelung sollte nach Auffassung der DPG nicht Ziel sein. Vielmehr gelte es, die Missstände der Aut-Idem-Praxis zu beheben. Versicherer sollten im Rahmen der Rabattverträge garantieren, dass nur Austauschpräparate identischer Wirkstoffe und Darreichungsformen eingesetzt werden. Apotheker sollten die Aut-idem-Austauschkriterien hinsichtlich exakter Präparatgleichkeit beachten. Nicht zuletzt sollten Ärzte in den Entscheidungsprozess eines Präparatwechsels und hierdurch in den Aufklärungsprozess der Patienten einbezogen werden, so die Forderung der Parkinsonexperten.
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