Nichtinvasive Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors: Expertenmeinungen gefragt
Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will demnächst über die „Nichtinvasive Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors zur Vermeidung einer mütterlichen Rhesus-Sensibilisierung im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen gemäß Mutterschafts-Richtlinien“ beraten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wies darauf hin, dass noch bis zum 5. Oktober die Gelegenheit besteht, durch die Beantwortung eines Fragebogens eine erste Einschätzung zur Fragestellung abzugeben.
Äußern können sich der Körperschaft zufolge Sachverständige, Dachverbände von Ärztegesellschaften, Spitzenverbände der Selbsthilfegruppen und Patientenvertretungen sowie Spitzenorganisationen der Hersteller von Medizinprodukten und -geräten und den gegebenenfalls betroffenen Herstellern selbst.
Die Stellungnahmen sollen den G-BA laut Fragebogen bei der Beurteilung unterstützen, „ob die Voraussetzungen zur Anpassung der Mu-RL hinsichtlich eines Verzichts auf eine Anti-D-Prophylaxe bei Rhesus-D negativen Müttern deren ungeborenes Kind selbst Rhesus-D negativ ist, bei Einsatz nichtinvasiver Verfahren zur Bestimmung des Rhesus-D-Faktors beim Ungeborenen, erfüllt ist“. Maßgeblich für die Beratung des G-BA seien vor allem die wissenschaftlichen Belege – Studien und sonstige wissenschaftliche Literatur –, die zur Begründung der Stellungnahme angeführt würden, heißt es.
Die Einschätzungen können noch bis zum 5. Oktober an den G-BA per E-Mail (mu-rl@g-ba.de) übermittelt werden.
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