Ärzteschaft

Niedergelassene Ärzte gegen neue Regelungen zur Kranken­hauseinweisung

  • Mittwoch, 18. Februar 2015

Berlin – Neue Auflagen für niedergelassene Ärzte für die Einweisung von Patienten in ein Krankenhaus hat der NAV-Virchowbund kritisiert. „Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) scheint insbesondere den Hausärzten nicht zuzutrauen, verantwortungsvoll mit den Ressourcen im Gesundheitswesen umzugehen“, sagte Dirk Heinrich, Bundes­vorsitzender des NAV-Virchow-Bundes. Er bezog sich damit auf die Neufassung der Krankenhauseinweisungs-Richtlinie. Sie sieht vor, dass sich Kassenärzte vor einer Krankenhauseinweisung über sämtliche ambulante Behandlungsmöglichkeiten informieren und prüfen müssen, ob diese als Alternative zur stationären Behandlung in Frage kommen.

„In Zeiten, in denen Ärztemangel und überlange Wartezeiten beklagt werden, sollen niedergelassene Haus- und Fachärzte also noch mehr Arbeit auffangen. Das ist absurd“, sagte Heinrich. Statt des direkten Wegs vom Hausarzt ins Krankenhaus müssten viele Patienten künftig den Umweg vom Hausarzt über den Facharzt ins Krankenhaus nehmen. „Das kostet die Kassen viel Geld und den Patienten wertvolle Zeit“, bemängelt der NAV-Vorsitzende.

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte die neuen Regeln kritisiert. „Dass Vertragsärzte zuerst alternative ambulante Behandlungsmöglichkeiten abwägen, bevor sie einen Patienten ins Krankenhaus schicken, ist eine Selbstverständlichkeit. Dass sie aber alle vorhandenen Möglichkeiten in Erwägung ziehen müssen, unabhängig davon, ob sie diese beispielsweise überhaupt kennen können, ist im Praxisalltag nicht zu leisten“, sagte KBV-Vorstand Regina Feldmann.

Sie kritisierte, die Zeit, die die niedergelassenen Ärzte hierfür aufbringen müssten, fehle für die Versorgung anderer Patienten. Zudem bestehe das Risiko, dass Vertragsärzte sich im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung für Krankenhauseinweisungen rechtfertigen müssten, so Feldmann.

Der G-BA hat die Neufassung am 22. Januar 2015 beschlossen. In Kraft tritt sie, nach­dem sie im Bundesanzeiger erschienen ist. Die KBV hatte sich in den Beratungen zur Neufassung der Richtlinie dafür eingesetzt, dass Vertragsärzte bei der Abwägung, welche ambulanten Behandlungsformen alternativ zur Krankenhausbehandlung infrage kommen, nur die ihnen bekannten Behandlungsangebote berücksichtigen müssen. Damit konnte sich die KBV jedoch im G-BA nicht gegen den GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft durchsetzen.

hil

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