Ärzteschaft

Niedersachsen: Neuer Vertrag zur augenärztlichen Vorsorge bei Kleinkindern

  • Montag, 8. Juli 2013

Hannover – Einen Vertrag zur augenärztlichen Vorsorge bei Kleinkindern hat die Kassen­ärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) mit der AOK des Bundeslandes geschlossen. Ziel des sogenannten Amblyopiescreenings ist es, Sehschwächen früher zu entdecken. „Eine erfolgreiche Behandlung kann dadurch zeitnah eingeleitet werden, wodurch die Sehfähigkeit der Kleinkinder verbessert wird. Wir freuen uns über das Engagement der AOK Niedersachsen“, sagte Mark Barjenbruch, Vorstandsvorsitzender der KVN heute in Hannover.

„Je früher eine Sehkraftminderung erkannt und behandelt wird, umso besser sind die Chancen, dass man mit dem Auge später Lesen und Autofahren kann und frei in seiner Berufswahl ist“, sagte Gerrit Fahl, Vorsitzender des Berufsverbandes der Augenärzte. Der Landesverband Niedersachsen des Berufsverbandes hatte die Verhandlungen initiiert und geführt. „Unbehandelt führt die Sehschwächen zu einem dauerhaften Sehschaden, der nach Abschluss der Sehentwicklung zwischen dem sechsten und achten Lebensjahr meist nicht mehr korrigiert werden kann. Umso wichtiger ist die Vorsorge“, so Fahl.

„Mit dieser zusätzlichen Vorsorgeuntersuchung beim Augenarzt bietet die AOK Nieder­sachsen weit über 20.000 Kindern im Lebensalter von zweieinhalb bis dreieinhalb Jahren und ihren Familien einen wichtigen Mehrwert“, umriss Jürgen Peter, Vorstands­vorsitzender der AOK, den Umfang des Vertrages.

Anspruchsberechtigt sind alle bei der AOK Niedersachsen versicherten Kleinkinder vom 31. bis zum 42. Lebensmonat. Die Vorsorgeuntersuchung erfolgt bei Augenarzt. Dieser erhält dafür 40 Euro.

hil

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