Niedersachsen will Zahl der Organspenden steigern
Hannover – Ein niedersächsisches sogenanntes Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz des Bundes hat die Landesregierung in Hannover vorgelegt. Zusammen mit einer bereits laufenden Kampagne unter dem Titel „Du fehlst mir!“ soll es die Bereitschaft zur Organspende in Niedersachsen steigern.
„In Niedersachsen ist die Zahl der transplantierten Organe nach postmortaler Organspende von 267 im Jahr 2010 auf 226 im Jahr 2013 zurückgegangen. Das ist mehr als tragisch, denn bei den vielen Patientinnen und Patienten auf der Warteliste zur Transplantation geht es um Leben oder Tod“, sagte die Niedersächsische Gesundheitsministerin Cornelia Rundt (SPD) gestern im Landtag.
Das Ausführungsgesetz soll unter anderem festlegen, welche Qualifikation die Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern vorweisen müssen und in welchem Umfang sie für diese Aufgabe freigestellt werden sollen. Außerdem soll es ein Melderegister für transplantierbare Organe geben.
„In diesem stark emotional besetzten Thema ist es mir wichtig, für Transparenz zu sorgen. Nur wenn deutlich gemacht wird, wann und wo wie viele Organe entnommen beziehungsweise transplantiert werden, können wir das Vertrauen der Menschen in den Organspendeprozess fördern“, so Rundt.
Die landesweite Kampagne „Du fehlst mir!“ macht mit Plakat- und Postkartenaktionen auf das Thema Organspende aufmerksam. Außerdem finden Talkrunden mit prominenten Gästen, Fachleuten und Betroffenen in verschiedenen Städten Niedersachsens statt.
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