Politik

Nierenzellkarzinom: Patienten können von Nivolumab plus Ipilimumab profitieren

  • Donnerstag, 16. Mai 2019
/Kateryna_Kon, stockadobecom
/Kateryna_Kon, stockadobecom

Köln – Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) kommt bei der Bewertung der Wirkstoffkombination Nivolumab mit Ipilimumab für Pa­tienten mit Nierenzellkarzinom zu einem positiven Fazit.

Patienten mit fortgeschritte­nem Nierenzell­karzinom und einem mittleren Risikoscore bietet die Wirkstoffkombi­nation danach einen beträchtlichen Zusatznutzen. Solchen mit mindestens drei Risi­ko­faktoren und entsprechend ungünstiger Prognose bietet sie sogar einen erheblichen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichsthe­rapie mit Sunitinib.

Nivolumab und Ipilimumab sind beides monoklonale Antikörper. Als Checkpoint-Inhibi­toren blockieren sie unterschiedliche Moleküle an den Außenseiten von Immunzellen. Nivolumab bindet an den Rezeptor PD-1 auf T-Lymphozyten und verhindert so dessen abwehrhemmende Wirkung.

Ipilimumab schwächt dagegen die Hemmwirkung des Moleküls CTLA-4 auf den T-Lym­­­phozyten. Beides führt dazu, dass die Immunzellen sich stärker vermehren und aktiver werden, sodass sie die Tumorzellen energischer bekämpfen können.

Die Studie für Patienten mit einem mittleren Risikoscore wurde dem IQWiG zufolge vorzeitig abgebrochen, weil die Interimsdaten eindeutig zugunsten der Kombination ausfielen. Es zeigten sich statistisch signifikante und klinisch relevante Vorteile beim Gesamtüberleben, der Symptomatik und der gesundheitsbezogenen Lebensqualität.

Bei den Nebenwirkungen zeigten sich positive und negative Effekte von ungefähr gleicher Stärke. „Insgesamt ergibt sich hier ein Hinweis auf einen beträchtlichen Zu­satz­nutzen“, berichten die IQWiG-Wissenschaftler.

Bei einem höheren Risikoscore ist der Überlebensvorteil laut dem Institut sogar noch stärker ausgeprägt. Nach Einbezug des Nebenwirkungsprofils sehen die Wissen­schaftler insgesamt sogar einen Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen.

Das Institut weist aber darauf hin, dass letztlich der Gemeinsame Bundesausschuss über das Ausmaß des Zusatznutzens entscheidet.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung