Ärzteschaft

Noch kein Durchbruch bei den Honorarverhandlungen für 2017

  • Donnerstag, 1. September 2016

Berlin – Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) konnten sich bislang noch nicht über die Höhe der Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen im kommenden Jahr einigen. Die Vertragspartner haben daher jetzt den Erweiterten Bewertungsausschuss angerufen, der am 21. September über die Anpassung des sogenannten Orientierungs­wertes beraten soll.

Die Honorarverhandlungen für die rund 165.000 Vertragsärzte und Vertragspsycho­therapeuten haben am 10. August 2016 in Berlin begonnen. Die KBV fordert eine Anhebung des Orientierungswertes um 1,4 Prozent. Dieser beträgt aktuell 10,4361 Cent und würde damit auf 10,5822 Cent steigen. Zusätzlich will die KBV rund 120 Millionen Euro mehr im kommenden Jahr für strukturelle Maßnahmen. Mit diesem Geld sollen Vorhaben gefördert werden, die die haus- und fachärztliche Grundversorgung stärken.

Wenn es nach den Krankenkassen geht, soll der Orientierungswert im nächsten Jahr nicht steigen. „Eine Null-Runde ist für uns nicht akzeptabel“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen. Zwar hätten sich die Kosten in den Praxen insgesamt recht günstig entwickelt, dies rechtfertige aber nicht, die Preise einzufrieren, stellte der KBV-Chef klar.

Gassen verwies darauf, dass die Oberarztgehälter in Krankenhäusern ebenfalls gestiegen seien. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Vertragsärzte von der allgemeinen positiven Lohnentwicklung ausgeschlossen sein sollten“, kritisierte er.

Fortschritte konnten KBV und GKV-Spitzenverband dagegen bei der Bestimmung des Behandlungsbedarfes erzielen. Sie beschlossen ein Klassifikationsmodell, mit dem die regionalen diagnose- und demografiebezogene Veränderungsraten ermittelt werden, sodass jetzt die Berechnungen beginnen können.

Die auf Bundesebene erzielten Ergebnisse bilden die Grundlage für die anschließenden Verhandlungen zwischen den 17 KVen und den regionalen Krankenkassen: Denn wie viel Geld letztlich für die medizinische Versorgung der Menschen in den einzelnen KV-Bereichen bereitsteht, ist Sache der Landesebene.

Dem Bewertungsausschuss als Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen gehören je drei von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und vom GKV-Spitzenverband benannte Mitglieder an. Können sie sich nicht einigen, wird der Erweiterte Bewertungsausschuss als Schiedsgremium einberufen. In solchen Fällen wird der Bewertungsausschuss um einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder erweitert.

hil

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