Ärzteschaft

Nordrhein: Bessere Arzneimittel­versorgung von Palliativpatienten

  • Freitag, 21. Juni 2013

Düsseldorf – Die Ärztekammer Nordrhein (ÄKNO) will die Versorgungsituation von Palliativpatienten in Zusammenarbeit mit der Apothekerkammer verbessern. Deshalb halten die 2.400 Apotheken in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln künftig gezielt bestimmte Arzneimittel für schwerstkranke Menschen in der letzten Lebensphase vor. Damit soll sichergestellt werden, dass Palliativpatienten auch nachts und an Wochen­enden einen wohnortnahen und schnellen Zugang zu Arzneimitteln gegen Schwindel, Schmerzen, Übelkeit oder Angstzustände haben

Eine spezielle Notfall-Liste definiert Notfallmedikamente, die üblicherweise in palliativ­medizinischen  Krisensituationen verschrieben werden und die künftig in jeder Apotheke in Nordrhein vorrätig sein sollen. Die Liste umfasst unter anderem Schmerzmittel, Medi­ka­mente gegen Übelkeit und Erbrechen sowie beruhigende und angstlösende Benzo­diazepine, darunter auch selten nachgefragte Präparate, die jedoch im Notfall kurzfristig verfügbar sein müssen.

„Mit der Verordnung eines Arzneimittels aus dieser Liste tragen Palliativärzte und Hausärzte dazu bei, dass ihre Patienten künftig jederzeit verlässlicher als bisher die Medikamente erhalten, die sie zur Bekämpfung von Symptomen brauchen“, betonte Kammerpräsident Rudolf Henke.

Die Vielfalt der Präparate auf dem deutschen Arzneimittelmarkt ist so groß, dass kein Apotheker jedes Arzneimittel für den Fall der Fälle vorrätig halten kann. Deshalb richtet sich die Lagerhaltung einer Apotheke in der Regel nach den Verschreibungs­gewohn­heiten der umliegenden Ärzte und  der Nachfrage der Patienten und Kunden im Einzugsgebiet einer öffentlichen Apotheke.

Die zwischen Ärzten und Apothekern in Nordrhein vereinbarte Notfall-Liste gibt hier Orientierung. Sowohl die ÄKNO als auch die Apothekerkammer Nordrhein empfehlen ihren Mitgliedern deshalb offiziell, die Arzneimittel-Liste für palliativmedizinische Notfälle zu beachten. 

hil

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