Ärzteschaft

Nordrhein: Kammerversammlung weist auf Petition gegen Tarifeinheit hin

  • Montag, 10. März 2014

Düsseldorf – Die Kammerversammlung der nordrheinischen Ärzte hat sich am vergangenen Wochenende gegen die sogenannte Tarifeinheit gewandt. Laut Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD soll die Tariffähigkeit der Berufs- und Fachgewerkschaften ausgehebelt und durch das Prinzip „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ ersetzt werden, hieß es aus der Versammlung.

Die Delegierten riefen darum alle Ärzte, aber auch übrige Bürger dazu auf, sich an der Online-Petition „Rettet die Gewerkschaftsfreiheit – Kein Streikverbot per Gesetz!“ über www.freie-gewerkschaften.de zu beteiligen. Die Online-Petition wende sich „gegen diesen freiheitswidrigen Anschlag auch auf die Selbstständigkeit des Arztberufes, gegen den sich die Ärzteschaft nur geschlossen wehren kann“, so die Kammer-Delegierten.

Unterschiede in der ambulanten ärztlichen Vergütung aufheben
In einer weiteren Entschließung fordern sie, unbegründete Unterschiede in der ambu­lanten ärztlichen Vergütung aufzuheben. „Die nordrhein-westfälischen Beitrags­zahler haben ein Recht darauf, dass ihre Kassenbeiträge nicht in andere Länder umge­leitet werden“, sagte Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein. Obwohl die Versicherten in Nordrhein-Westfalen den gleichen Beitragssatz zahlten wie anderen Versicherte im Bundesgebiet, seien Nordrhein und Westfalen seit Jahren bei der Vergütung je Versichertem benachteiligt.

Fallpauschalensystem reformieren
Um die Finanzierung der Kliniken dreht sich eine weitere Entschließung der nordrhei­nischen Ärzte: Sie fordern den Bundesgesetzgeber auf, das Fallpauschalen­system für Krankenhäuser und Universitätskliniken umfassend zu reformieren. Hintergrund sind Prognosen, wonach im vergangenen Jahr jede zweite Klinik mit einem Defizit abge­schlossen haben könnte. Die Kammerversammlung fordert, die aktuelle Kostenent­wicklung in den Krankenhäusern realistisch zu erfassen und bei der Vergütung zu berücksichtigen.

„Extremkostenfälle müssen sachgerecht abgerechnet werden können. Die sichere Versorgung der Bevölkerung in strukturschwachen Gebieten ist durch Vergütungs­zuschläge zu gewährleisten. Krankenhausträger und Kostenträger sollen die Möglichkeit erhalten, in regionalen und lokalen Verhandlungen dem spezifischen Versorgungsbedarf vor Ort gerecht zu werden“, so die Delegierten. Wichtig sei außerdem, die Tarifstei­gerungen für Ärzte und Angehörige der Gesundheitsfachberufe vollständig zu refinan­zieren. Außerdem müsse das Land seinen Aufgaben bei den Krankenhausinvestitionen besser nachkommen.

Jede Form der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen
Die Kammerversammlung appellierte an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, „jede Form der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen“. Ange­sichts der seit Jahresbeginn wieder aufgeflammten öffentlichen Diskussion über die Sterbehilfe bekräftigten die Delegierten in Düsseldorf ihre Haltung, dass Ärzte aus berufsethischen Gründen nicht an Selbsttötungen mitwirken und nicht dazu gesetzlich verpflichtet werden dürften.

„Ärzte treten für eine Kultur der Zuwendung und des Gesprächs mit dem Patienten ein, auch und gerade in scheinbar aussichtslosen Situationen“, sagte Henke. Eine organisierte Ermutigung zur Selbsttötung könne zu einem gesellschaftlichen Klima beitragen, in dem sich schwerkranke, pflegebedürftige oder behinderte Menschen zur Selbsttötung gedrängt fühlen könnten, so der Kammerpräsident.

hil

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