Nordrhein-Westfalen erhöht Förderung für hausärztliche Versorgung

Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen (NRW) stellt zur Förderung der hausärztlichen Versorgung in diesem Jahr 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. Damit erhöht das Land die Förderung im Rahmen des „Hausarzt-Aktionsprogramms“ (HAP) um eine Million Euro im Vergleich zu den Vorjahren.
„Das HAP ist neben der Landarztquote und dem Ausbau der Medizinstudienplätze eines der zentralen Instrumente der Landesregierung, um die wohnortnahe hausärztliche Versorgung in ländlichen Regionen dauerhaft zu stärken“, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).
Seit dem Start im Jahr 2009 habe das Land mehr als 1.000 Maßnahmen mit zusammen mehr als 28 Millionen Euro gefördert. „In den letzten Jahren wurde das Fördervolumen immer vollständig ausgeschöpft und wir haben zusätzliche Mittel herangezogen, um weitere Anträge bewilligen zu können“, so der Minister.
Neben der Budgeterhöhung hat das Ministerium auch die Förderrichtlinie angepasst. Förderfähig sind unter anderem die Übernahme oder Gründung einer Hausarztpraxis sowie die Errichtung von Lehrpraxen, in denen Medizinstudierende einen Einblick in die hausärztliche Tätigkeit erhalten. Erstmals ist nun auch die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums förderfähig.
Außerdem wurden die Kriterien für die Fördergebiete vereinfacht: Seit Anfang 2026 sind Förderungen in Kommunen mit bis zu 30.000 Einwohnern möglich, in denen eine Gefährdung der hausärztlichen Versorgung droht. Die entsprechenden Gemeinden sind auf einer Förderliste veröffentlicht, die Antragstellung ist online möglich.
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