Nosokomiale Infektionen: Teilnahme an Einrichtungsbefragung wird vergütet

Berlin – Um die Risiken nosokomialer Infektionen nach operativen Eingriffen zu reduzieren, läuft seit Jahresbeginn eine bundesweite Befragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement in Praxen und Kliniken.
Jetzt hat der Bewertungsausschuss beschlossen, dass teilnehmende Vertragsärzte den damit verbundene Aufwand abrechnen dürfen. Betroffene Chirurgen, Orthopäden, Gynäkologen und Urologen erhalten danach rückwirkend zum 1. Januar 2018 bis zu 280 Euro für die Dokumentation, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilte.
Die Einrichtungsbefragung ist Teil des sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens zur Vermeidung von Wundinfektionen nach chirurgischen Eingriffen, das Anfang 2017 gestartet ist. Die Dokumentationspflicht für die Einrichtungsbefragung hat im ersten Quartal 2018 begonnen.
Operierende Ärzte in Praxen, Medizinischen Versorgungszentren und Krankenhäusern müssen dazu jährlich Fragen zum einrichtungsbezogenen Hygiene- und Infektionsmanagement beantworten.
Um den damit verbundenen Aufwand zu vergüten wurde der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) nun um die die Gebührenordnungsposition (GOP) 01650 ergänzt. Die neue GOP ist mit 47 Punkten bewertet (rund 5 Euro) und wird als Zuschlag zu den Leistungen der EBM-Kapitel 31 und 36 gezahlt. Als Höchstwert je Praxis pro Quartal hat der Bewertungsausschuss 704 Punkte (rund 70 Euro) festgelegt.
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