NRW erhält zwei Zentren für Präimplantationsdiagnostik
Düsseldorf – In Nordrhein-Westfalen (NRW) soll es künftig maximal zwei Zentren für Präimplantationsdiagnostik (PID) geben, eines in der Region Nordrhein, eines in Westfalen-Lippe. Die Zulassungsstelle für die beiden Zentren wird bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe angesiedelt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das nordrhein-westfälische Kabinett gestern gebilligt. Der Entwurf kann damit als „Präimplantationsdiagnostikgesetz Nordrhein-Westfalen“ (PIDG NRW) in den Landtag eingebracht werden.
„Durch die Präimplantationsdiagnostik darf kein von wirtschaftlichen Interessen bestimmter neuer Markt entstehen. Nur unter sehr eng definierten Voraussetzungen darf eine genetische Untersuchung künstlich befruchteter Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib durchgeführt werden“, sagte die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) nach dem Kabinettsbeschluss.
Grundsätzlich ist die PID in Deutschland verboten. Der Bund lässt aber Ausnahmen für Paare zu, bei denen ein hohes Risiko besteht, eine schwere Erkrankung zu vererben. Über diese Einzelfälle in ganz NRW soll künftig eine Ethikkommission entscheiden, die bei der Ärztekammer Nordrhein angesiedelt wird.
„Das ist eine Regelung, die den Bedürfnissen der betroffenen Risiko-Familien nahekommt und ihnen helfen kann“, begrüßte der Präsident der Kammer Westfalen-Lippe, Theodor Windhorst, die Regelung. Durch die Präimplantationsdiagnostik könnten Ärzte bei Embryonen, die durch künstliche Befruchtung entstanden sind, vor dem Einpflanzen in den Mutterleib genetisch bedingte Erkrankungen erkennen.
„Bei der PID darf es nicht darum gehen, Designerbabys zu schaffen“, betonte der Kammerpräsident. Das Verfahren könne aber Paare mit genetischer Vorbelastung in ihrem Kinderwunsch unterstützen. Laut Windhorst sind zwei Zentren für NRW „vollkommen ausreichend“.
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