Nutzen der Laserbehandlung von Krampfadern auf „unklar“ herabgestuft

Essen – Die Wissenschaftler des IGel-Monitors schätzen den Nutzen einer Laserbehandlung bei Krampfadern mit „unklar“ ein. Nach einer Analyse der wissenschaftlichen Literatur zum Thema kommen sie zu dem Ergebnis, dass die Laserbehandlung einer Operation weder überlegen noch unterlegen sei.
Varizen sind ein verbreitetes Venenleiden. Es betrifft vor allem die Beinvenen, die direkt unter der Haut liegen. Oft sind Krampfadern lange sichtbar, bevor sie Beschwerden verursachen. Sie können zu gesundheitlichen Problemen führen, etwa zu schmerzenden und schweren Beinen, aber auch zu Entzündungen und schlecht heilenden Geschwüren.
Laserbehandlung ist Selbstzahlerleistung
Wenn konservative Verfahren wie Kompressionstherapie, Venengymnastik und Lymphdrainage, nicht den gewünschten Erfolg haben, können Krampfadern operiert werden. Unter örtlicher Betäubung werden dabei die Verbindungen zum übrigen Blutkreislauf verschlossen und die betroffenen Venen herausgezogen.
Ein anderes Verfahren ist die Laserbehandlung, zum Beispiel als endoluminale Lasertherapie (ELT) oder endovenöse Laserablation (EVLA). Die Patienten müssen sie als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) selbst bezahlen. Die Kosten belaufen sich laut IGel-Monitor auf einige hundert bis einige tausend Euro.
Zum Nutzen und zu den Risiken des Verfahrens zogen die Wissenschaftler des IGel-Monitors sieben Übersichtsarbeiten und vier neuere Studien heran. „Dabei zeigte sich, dass die Laserbehandlung insgesamt nicht besser, aber auch nicht schlechter als die Operation abschneidet“, so die Autoren. Als mögliche Schäden wurden in den Studien unter anderem Schmerzen und Wundinfektionen untersucht. „Auch hier zeigte sich, dass unter dem Strich beide Verfahren gleich viele Nebenwirkungen haben“, hieß es.
Bei gleichem Nutzen und gleichem Schaden lautet die Bewertung des IGel-Monitor daher „unklar“. Sie fällt damit schlechter aus als die Bewertung aus dem Jahr 2012, als die Laser-Therapie vom IGeL-Monitor mit „tendenziell positiv“ bewertet wurde. „Damals lagen jedoch nur Daten aus Studien vor, die die Patienten maximal zwei Jahre lang beobachtetet hatten. Jetzt ging die Nachbeobachtungszeit bis zu fünf Jahre“, berichten die Autoren.
Sie schränken allerdings ein, dass in denen von ihnen jetzt ausgewerteten Studien keine der heute üblichen Laser-Geräte der zweiten und dritten Generation verwendet wurden, was die Aussagekraft der Bewertung schwäche. „Es könnte also sein, dass die neuen Geräte im Vergleich besser abschneiden würden. Ohne entsprechende Studien ist dies jedoch Spekulation“, berichten sie.
Der Igel-Monitor entwickelt evidenzbasierte Bewertungen zu Selbstzahlerleistungen. Entwickelt hat das Angebot der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (MDS).
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