Nutzen und Schaden der systemischen Therapie bleiben vage

Berlin – Bei seiner ersten Bewertung eines Psychotherapieverfahrens – der systemischen Therapie – kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zu uneinheitlichen Ergebnissen. „Weil Daten zu unerwünschten Ereignissen fehlen, ist eine Gesamtabwägung zu Nutzen und Schaden nicht möglich“, berichtet das Qualitätsinstitut.
Die systemische Therapie ist bislang keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das Verfahren wird ambulant und stationär eingesetzt. Es existieren systemische Einzeltherapien sowie Paar- oder Gruppentherapien.
„Bei der systemischen Therapie handelt es sich um eine ausgesprochen vielgestaltige Therapieform – für die theoretischen Konzepte gilt das ebenso wie für die eingesetzten Techniken“, hieß es aus dem IQWiG. Häufig gehe es nicht darum, die einzelne Person oder das Symptom zu betrachten, sondern den Kontext, in dem ein Symptom auftrete. Mittels einer Vielzahl von Techniken versuchten die Therapeuten unter anderem, symptomfördernde Interaktionen und Strukturen infrage zu stellen und ihnen neue, gemeinsam mit dem Patienten zu entwickelnde Interaktionen entgegenzusetzen. „Im Idealfall kann das System so verändert werden, dass das Symptom nicht mehr notwendig ist“, berichten die IQWiG-Wissenschaftler.
Mängel in den Studien
Laut Institut sind die Studien zu der Therapie zumeist relativ klein: Die größte umfasste 326 Patienten. Die Wissenschaftler konnten 33 Studien in ihre Auswertung einbeziehen. Methodisch waren sie offenbar häufig schlecht – so war nicht immer klar, ob die zufällige Zuteilung der Studienteilnehmer zu einem der Studienarme verdeckt geschah.
„Was wir hier sehen, scheint leider typisch zu sein für die psychotherapeutische Forschung. Internationale Standards haben sich hier bedauerlicherweise noch immer nicht durchgesetzt“, sagte Stefan Sauerland, Leiter des Ressorts nichtmedikamentöse Verfahren im IQWiG. So wurden in den vom IQWiG ausgewerteten Studien unerwünschte Ereignisse nicht abgebildet. „Wir können deshalb hier keine Aussagen treffen und es ist auch nicht möglich, den festgestellten Nutzen gegen einen möglichen Schaden abzuwägen“, bemängelte Sauerland.
Das IQWiG bündelte die Studienergebnisse zu neun Störungsbereichen: Angst- und Zwangsstörungen, Demenz, depressive Störungen, Essstörungen, gemischte Störungen, körperliche Erkrankungen, Persönlichkeitsstörungen, Schizophrenie und affektive psychotische Störungen sowie Substanzkonsumstörungen. Weder Vor- noch Nachteile der systemischen Therapie konnten die Wissenschaftler bei der Demenz sowie bei Persönlichkeitsstörungen feststellen. Entweder es gab keine Daten oder sie zeigten keine relevanten Unterschiede.
Jeweils einen Hinweis auf einen Nutzen gibt es bei Angst- und Zwangsstörungen sowie bei der Schizophrenie, allerdings gilt dies nur für den Vergleich mit „keine Behandlung“. Gegenüber Beratung und Informationsvermittlung zeigen die Daten bei den Angst- und Zwangsstörungen lediglich einen Anhaltspunkt für einen Nutzen und gegenüber der Psychotherapie fallen die Ergebnisse sogar zuungunsten der systemischen Therapie aus.
Bei den übrigen fünf Störungsbereichen (depressive Störungen, Essstörungen, gemischte Störungen, körperliche Erkrankungen, Substanzkonsumstörungen) liefern die Daten jeweils Anhaltspunkte für einen Nutzen bei einem oder mehreren Vergleichen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: