Ärzteschaft

Nutzen und Schaden von Kinästhetik in der pflegerischen Bewegungsförderung unklar

  • Mittwoch, 24. September 2025
/Photographee.eu, stock.adobe.com
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Köln – Die Studienlage erlaubt keine Aussagen zu Nutzen oder Schaden von Kinästhetik für Pflegebedürftige und für Pflegende. Das berichtet ein Wissenschaftsteam unter Leitung des Instituts und Poliklinik für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf sowie des Instituts für Sozialmedizin und Epidemiologie der Universität zu Lübeck.

Die Forschenden haben im Auftrag des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) untersucht, ob die Anwendung von Kinästhetik für Pflegebedürftige mit Mobilitätseinschränkungen und für beruflich Pflegende Vorteile bringt.

Hintergrund der Recherche ist die Frage einer Bürgerin an das IQWiG im Rahmen des „Themencheck Medizin“. Stellungnahmen zu dem vorläufigen Ergebnisbericht sind bis zum 9. Juni möglich.

Die Kinästhetik, die Lehre von der Bewegungsempfindung, ist vor allem im deutschsprachigen Raum verbreitet. Das Handlungskonzept dient der Bewegungsförderung von pflegebedürftigen Menschen und soll zugleich die Pflegenden körperlich entlasten.

Die Kinästhetik beinhaltet keine spezifischen Techniken, um Pflegebedürftige in ihrer Bewegung zu unterstützen. Vielmehr sollen beruflich Pflegende mithilfe des kinästhetischen Konzeptsystems Bewegungsabläufe, Aktivitäten und Interaktionen strukturiert analysieren und daraus individuelle Ansätze zur Bewegungsförderung ableiten.

Entwickelt wurde Kinästhetik in den 1970er-Jahren durch den US-Amerikaner Frank Hatch und Lenny Maietta. Zunächst entwickelten Hatch und Maietta Bewegungskurse für Erwachsene, in denen es unter anderem um die Wahrnehmung und den Ausbau von Bewegungs- und Kommunikationsfähigkeiten ging.

Durch den Austausch mit einer schweizerischen Pflegefachfrau, die einen der Kinästhetikkurse besuchte, entwickelte sich die Verbindung zwischen Kinästhetik und Pflege, in deren Folge ein spezifisches Fortbildungsprogramm entwickelt wurde. In den 1980er-Jahren fanden erstmals in der Schweiz und in Deutschland berufsspezifische, berufsbegleitende Fortbildungen zu Kinästhetik in der Pflege statt.

Die vorliegenden Studien zeigen laut dem vorläufigen Bericht keinen Vorteil für Pflegebedürftige durch die Anwendung kinästhetischer Prinzipien. Studien zum Nutzen der Anwendung der Kinästhetik für beruflich Pflegende gibt es laut der Arbeitsgruppe nicht.

Das Wissenschaftsteam konnte für beide Fragestellungen zudem keine Hinweise auf Studien finden, deren Ergebnisse noch nicht veröffentlicht wurden. „Es ist daher nicht davon auszugehen, dass sich die Studienlage zur Anwendung der Kinästhetik in näherer Zukunft verbessert“, berichten die Forschenden.

„Daher und wegen des bisher fehlenden Nutzennachweises erscheint eine Förderung der Anwendung der Kinästhetik, etwa aus Mitteln der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung, nicht gerechtfertigt“, lautet ihr Fazit.

Die Arbeitsgruppe weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass sich exemplarisch ermittelte, durchschnittliche Kosten für eine Kinästhetik-Fortbildung zwischen rund 5.500 und 12.600 Euro bewegen.

hil

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