Nutzen von Setmelanotid bei seltenem Gendefekt nicht quantifizierbar

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dem Wirkstoff Setmelanotid zur Behandlung des Bardet-Biedl-Syndroms (BBS), einem erblichen Gendefekt, einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen bescheinigt. Das teilte das Gremium gestern mit.
Die Nutzenbewertung des G-BA bezieht sich demnach auf Patienten ab sechs Jahren mit einem genetisch nachgewiesenen BBS, einer ausgeprägten Adipositas und einem unstillbaren Hungergefühl. Nur bei Gendefekten wie diesem ist der Wirkstoff eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Wie bei allen Orphan Drugs gilt auch bei Setmelanotid der Zusatznutzen gesetzlich als belegt. Der G-BA bewertet in diesen Fällen nur noch dessen Ausmaß.
Auf Basis der Zulassungsstudien bleibt die klinische Relevanz der unter Setmelanotid beobachteten Senkung des Body-Mass-Index (BMI) allerdings dem G-BA zufolge unklar. Der zu Studienbeginn massiv erhöhte BMI blieb auch nach Studienwoche 14 auf einem hohen Niveau. Daher stufte der G-BA den Zusatznutzen für Setmelanotid als „nicht quantifizierbar“ ein.
Das BBS ist nach Aussagen des G-BA ein sehr seltener Gendefekt, durch den wichtige Signalwege und die Bildung bestimmter Hormone gestört sind. Viele BBS-Kranke haben dadurch kein Sättigungsgefühl und essen fast ununterbrochen weiter. Eine ausgeprägte Adipositas sowie fortschreitende Organ- und Netzhautschäden sind die Folge.
Es gibt weitere Gendefekte, die zu ähnlichen Symptomen führen – zum Beispiel den POMC-/PCSK1- oder den LEPR-Mangel. Der G-BA hat dazu bereits im Dezember 2022 eine Bewertung von Setmelanotid mit ähnlichem Ergebnis durchgeführt.
Der G-BA stellte klar, dass die Nutzenbewertung keinen Einfluss auf die generelle Einstufung des Wirkstoffs Setmelanotid als Lifestyle-Arzneimittel entsprechend der Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie hat. Als Abmagerungsmittel außerhalb der bei der Zulassung hinterlegten Patientengruppe sei Setmelanotid weiterhin von der Verordnung ausgeschlossen, hieß es.
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