Vermischtes

Oberarzt für Tod eines Neugeborenen verurteilt

  • Donnerstag, 22. Februar 2024
/dpa
/dpa

Düsseldorf – Ein Oberarzt ist für den Tod eines Babys in einem Neusser Krankenhaus schuldig gesprochen worden. Das Landgericht in Düsseldorf verurteilte den 58-Jährigen heute wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Monaten Haft auf Bewährung. Außerdem muss er 5.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Die werdende Mutter hatte sich zunächst für eine Spontangeburt entschieden, unter dem Eindruck der Schmerzen dann aber um einen Kaiserschnitt gebeten. Laut Anklage hatte der Arzt den Wunsch abgelehnt und stattdessen zur Geburtszange gegriffen. Mehrfach soll er dann mit der Zange abgerutscht sein und das Kind dabei tödlich verletzt haben.

Nach Überzeugung des Gerichts hätte der Gynäkologe die Zange ohne Einwilligung der Gebärenden nicht verwenden dürfen. Ihr Einsatz sei damit rechtswidrig und strafbar gewesen. Er habe zudem den Tod des Kindes zweifellos verursacht. Andere Ursachen seien nicht zu sehen.

Der Staatsanwalt hatte ein Jahr Haft auf Bewährung gefordert. Zusätzlich sprach das Gericht den Mediziner wegen Körperverletzung auch der 31-jährigen Mutter des Kindes schuldig. Der Oberarzt hatte den Einsatz der Zange als alternativlos bezeichnet. Er sei von einem heiklen Geburtsstillstand ausgegangen.

In der Situation habe er die Gebärende nicht mehr ausführlich aufklären können. Der Verteidiger hatte einen Freispruch beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob der Arzt gegen das Urteil in Revision geht, ließ der Verteidiger offen.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung