Oberlandesgericht Frankfurt ruft Europäischen Gerichtshof wegen PIP-Brustimplantaten an

Frankfurt am Main – In einem Schadensersatzprozess wegen mangelhafter Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen. Laut OLG-Beschluss sollen die Luxemburger Richter klären, ob das Diskriminierungsverbot aufgrund der Staatsangehörigkeit nicht nur für EU-Mitgliedsstaaten, sondern auch für Private wie eine Versicherung gilt, wie das Gericht heute mitteilte (Az. 8 U 27/17).
Im vorliegenden Fall verlangt eine Frau Schmerzensgeld und Schadensersatz. Der Klägerin waren 2006 in Deutschland Brustimplantate eingesetzt worden, die mit nicht zugelassenem Industriesilikon gefüllt waren. Beklagt in dem Verfahren ist der PIP-Haftpflichtversicherer. In dessen Versicherungsbedingungen heißt es laut Gericht unter anderem, dass Versicherungsschutz geografisch „ausschließlich für Schadensfälle, die im metropolitanen Frankreich und in den französischen Überseegebieten eintreten“, gewährt werde.
Laut OLG Frankfurt liegt es auf der Hand, dass eine Beschränkung des Deckungsschutzes auf Schadensfälle, die im metropolitanen Frankreich und in den französischen Überseegebieten eintreten, eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit darstellt, weil davon typischerweise nichtfranzösische Patientinnen betroffen sind. Ungeklärt sei jedoch, ob das Diskriminierungsverbot auch von Privaten wie der Beklagten zu beachten sei – dies habe der EuGH bislang nicht entschieden. Die bisherigen Urteile aus Luxemburg legen aus Sicht des Frankfurter OLG aber nahe, dass auch Private das Diskriminierungsverbot einzuhalten haben.
Sollte dies der Fall sein, könnte der Haftpflichtversicherer von PIP seinen Deckungsschutz im Zusammenhang mit den mangelhaften Brustimplantaten nicht wirksam auf Schadensfälle in Frankreich beschränken. Das OLG Frankfurter ist nach eigenen Angaben das erste, das wegen einer möglichen Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers den EuGH anruft. Andere deutsche Instanzgerichte hätten entsprechende Klagen bislang durchweg abgewiesen.
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