Vermischtes

Oberlandesgericht lässt weitere Anklage in Krankenhausmordserie zu

  • Freitag, 9. März 2018
Josef-Hospital Delmenhorst /dpa
Josef-Hospital Delmenhorst /dpa

Oldenburg – Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat im Zusammenhang mit den Morden am früheren Klinikum Delmenhorst eine weitere Anklage gegen eine stell­vertretende Stationsleiterin zugelassen. Sie muss sich neben zwei Ärzten und dem Leiter der Intensivstation nun auch vor dem Landgericht Oldenburg verantworten. Das OLG kam mit seiner heute bekannt gegebenen Entscheidung in Teilen einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft nach und änderte eine Entscheidung der Vorinstanz.

Die vier zum Teil ehemaligen Mitarbeiter der Klinik – dem heutigen Josef-Hospital Delmenhorst – müssen sich wegen mutmaßlicher Versäumnisse im Zusammenhang mit der Mordserie des Ex-Krankenpflegers Niels H. verantworten. Ihm werden Morde an 97 Patienten an den Kliniken in Delmenhorst und Oldenburg zur Last gelegt.

Die Anklage wirft H. vor, seine Opfer mit verschiedenen Medikamenten zu Tode gespritzt zu haben. Ein neuer Prozess gegen ihn soll Mitte Oktober beginnen. Erst danach dürfte der Prozess gegen die Klinikmitarbeiter starten.

Anders als die Staatsanwaltschaft sah das Oberlandesgericht im Fall einer weiteren stellvertretenden Stationsleiterin und eines Pflegers keinen hinreichenden Tatverdacht für die Eröffnung eines Verfahrens. Von den nun vier Angeklagten ist mindestens einer nicht mehr in dem Krankenhaus tätig. Die anderen sind erkrankt beziehungsweise in „patientenfernen“ Bereichen tätig.

Konkret wirft die Staatsanwaltschaft den Ex-Kollegen H. vor, zwischen Anfang Mai und Ende Juni 2005 nicht genug unternommen zu haben. Sie sollen nach dem Tod von Patienten zwar weitere Tötungsdelikte von Niels H. für möglich gehalten haben, jedoch nicht eingeschritten sein. Somit hätten sie bis zu fünf weitere Taten billigend in Kauf genommen. Die Anklage lautet auf Tötung durch Unterlassen in einer unterschiedlichen Anzahl von Fällen.

Zum Fall der nun neu hinzugekommen angeklagten stellvertretenden Leiterin der Intensivstation bemerkte das Oberlandsgericht, sie habe als Pflegerin auch die Aufgabe übernommen, Patienten vor Gefahren zu bewahren. Dieser Pflicht sei sie nicht vollständig nachgekommen. Die Entscheidung des OLG ist rechtskräftig. Rechtsmittel sind nicht möglich.

dpa

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