Ärzteschaft

Oberste Gerichte prüfen Rabattsystem europäischer Versandapotheken

  • Dienstag, 14. August 2012

Karlsruhe – Die fünf obersten fünf Bundesgerichte Deutschlands wollen am 22. August klären, ob europäische Versandapotheken Kunden in Deutschland Rabatte auf ver­schrei­bungspflichtige Medikamente einräumen dürfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab heute den Verhandlungstermin bekannt.

Die Klärung auf höchster Gerichtsebene ist notwendig geworden, weil das Bundessozial­gericht (BSG) in Kassel Preisnachlässe der europäischen Versandapotheken in Form von Boni für zulässig hält, der BGH in Karlsruhe dagegen nicht. Bei abweichenden Rechts­meinungen der Bundesgerichte muss der „Gemeinsame Senat der obersten Bundes­gerichte“ entscheiden, um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu wahren.

Dem gemeinsamen Senat gehören die fünf Präsidenten und Präsidentinnen des Bun­desgerichtshofs, des Bundessozialgerichts, des Bundesfinanzhofs, des Bundes­arbeitsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts an. Zudem wirken je zwei Bundes­richter der an dem Fall beteiligten Senate des BSG und des BGH mit. Die Verhandlung findet am BGH in Karlsruhe statt, der Termin der Urteilsverkündung ist noch offen.

dapd

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung