Oberstes irisches Gericht: Hirntote Schwangere darf sterben
Dublin – Im Streit um lebensverlängernde medizinische Maßnahmen für einer hirntote Schwangere hat Irlands oberstes Gericht ein Abschalten der Maschinen für rechtens erklärt. Das Gericht urteilte damit am Freitag im Sinne der Angehörigen der Patientin. Die Ärzte hatten die Frau dagegen aus rechtlichen Gründen intensivmedizinisch am Leben erhalten. Der Fall rührt an eine in Irland tief verwurzelte Kontroverse, denn das Abtreibungsverbot in seiner Verfassung ist selbst in dem mehrheitlich tief katholischen Land umstritten.
Das oberste Gericht folgte bei seiner Entscheidung den medizinischen Fakten, wonach der erst wenige Wochen alte Fötus nicht allein lebensfähig sei. Die Frau war in der 14. Woche schwanger, als sie am 3. Dezember nach einer Hirnverletzung für klinisch tot erklärt wurde. Laut Gerichtsanhörung verschlechterte sich ihr Zustand "rasant".
Weitere lebensverlängernde Maßnahmen würden die Würde der Mutter verletzen sowie den Vater und ihre jungen Kinder „unvorstellbarem Leid aussetzen", hieß es in dem Urteil. Die medizinische Behandlung sei eine „nutzlose Übung", die in der „Angst der medizinischen Spezialisten vor möglichen rechtlichen Konsequenzen” begründet sei. Die irischen Gesundheitsbehörden begrüßten die Entscheidung.
Die hitzige Debatte über den Fall veranlasste den Erzbischof von Dublin, Diarmuid Martin, zu einer Stellungnahme: Aus katholischer Sicht gebe es „keine Verpflichtung" der Ärzte zur Anwendung außergewöhnlicher lebensverlängernder Maßnahmen, sagte Martin dem Rundfunksender Newstalk: „Eine Frau ist nicht nur ein Inkubator.”
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