Oberverwaltungsgericht kippt Intensivstationauslastung als Kriterium

Greifswald – Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald (OVG) hat Teile des Coronastufensystems der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern. gekippt Die Richter kritisieren, wie die Auslastung der Kapazitäten auf den Intensivstationen (ITS) bemessen wird. Entsprechende Regelungen seien außer Vollzug gesetzt, teilte das Gericht am vergangenen Freitag mit.
Die Entscheidung richtet sich gegen eine Neufassung der Coronalandesverordnung, nach der nur noch die für COVID-19-Patienten vorgesehenen ITS-Betten als Maßstab für die Auslastung der Kapazitäten auf diesen Stationen herangezogen werden. Die Zahl hatte die Landesregierung für das gesamte Land mit 100 angegeben.
Diese Zahl habe der Gesetzgeber nicht in der Landesverordnung geregelt, ebensowenig ein Verfahren zur Festlegung der Zahl, kritisierte das Gericht. Somit habe er das Gewichtungskriterium der ITS-Auslastung fehlerhaft festgelegt und die Grenzen seines Gestaltungsspielraums überschritten. Denn eine entsprechende Regelung sei laut Verfassung geboten gewesen.
Die ITS-Auslastung ist eines von mehreren Kriterien zur Einstufung einer Region auf der Coronastufenkarte des Landes. Die Einstufung ist mitunter für die geltenden Coronamaßnahmen entscheidend. Ebenfalls angegriffene 2G-Regelungen erklärte das Gericht hingegen für rechtmäßig.
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