Ärzteschaft

ÖGD: Ärzteverbände kritisieren Vorstoß in Hessen

  • Mittwoch, 2. November 2022
/picture-alliance, ZB, Bernd Wüstneck
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Frankfurt am Main – In Hessens Gesundheitsämtern könnte die Amtsspitze künftig nicht zwingend mit Ärzten besetzt werden. Das stößt auf Widerstand beim Marburger Bund Landesverband Hessen (MB) und beim Landes­verband Hessen der Ärzte des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Die Ärztegewerkschaft wies heute auf eine Anhörung im Hessischen Landtag zum Gesetzesentwurf zur Stär­kung des Gesundheitswesens hin. Dieser sehe unter anderem vor, dass die stellvertretende Leitung von Ge­sundheits­ämtern künftig weder durch Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen noch überhaupt mit Ärzten besetzt werden müsse.

Der Hessische Städtetag gehe sogar noch einen Schritt weiter und fordere, dass im Ausnahmefall die Leitung eines Gesundheitsamts über keine fachärztliche Qualifikation für Öffentliches Gesundheitswesen verfügen müsse, erklärte der MB.

Christian Schwark, Vorsitzender des Marburger Bundes Hessen, kritisierte das Vorhaben. Aus seiner Sicht müss­ten Leitung und Stellvertretung von Gesundheitsämtern „ganz klar“ mit Ärzten besetzt sein, die über die nötige Qualifikation für öffentliches Gesundheitswesen verfügen.

„Nur sie verfügen über die nötige Expertise“, betonte Schwark. Eine fachfremde oder gar nicht medizinische Leitung von Gesundheitsämtern sei „ein Unding und bringt den Bevölkerungsschutz in Gefahr“, erklärte auch Jürgen Krahn, Vorsitzender des Landesverbands Hessen des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Die Verbände stellten klar: Gesundheitsämter seien medizinische Einrichtungen und wie andere medizinische Einrichtungen auch, sollte sich die Facharbeit im Gesundheitsamt am Facharztstandard ausrichten.

EB

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