OLG: Halbseitige Lähmung bei Baby muss für Arzt nicht erkennbar sein
Hamm – Halbseitige Lähmungen eines Säuglings durch einen vorgeburtlichen Hirnschaden müssen für den behandelnden Kinderarzt im ersten Lebensjahr des Kindes nicht erkennbar sein. Mit dieser Begründung wies das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Freitag veröffentlichten Urteil eine Klage auf 100.000 Euro Schmerzensgeld sowie monatliche Rentenzahlungen gegen eine Kinderärztin ab. (Az. 3 U 162/12)
Nach der Anhörung eines medizinischen Sachverständigen konnte der Zivilsenat des Gerichts keine fehlerhafte Behandlung des Säuglings durch die Ärztin feststellen, die bei Vorsorgeuntersuchungen die halbseitige Lähmung des Kindes nicht diagnostiziert hatte. Bei einem Neugeborenen reife das zentrale Nervensystem langsam über Monate, befanden die Richter. Erst im Verlauf dieser Entwicklung funktionierten die entsprechenden Nervenbahnen.
In diesem Zeitraum könne deswegen auch eine Schädigung des noch unreifen Gehirns ein unspezifisches Erscheinungsbild aufweisen - eine solche Schädigung müsse für den Kinderarzt nicht sichtbar in Erscheinung treten.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: