Olympischer Sportbund mahnt neue Definition von Präventionssport an

Frankfurt am Main – Viele Sportarten gelten nicht als Gesundheitssport und können nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als Präventionsmaßnahme gefördert werden. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) mahnt jetzt an, die Ausschlusskriterien, die Krankenkassen und das übergeordnete Präventionsgesetz definierten, zu überarbeiten.
Zu viele präventiv sinnvolle Sportarten würden aufgrund dieser Einschränkungen nicht zertifiziert, sagte Mischa Kläber, Leiter des Ressorts Breiten- und Gesundheitssport, dem Deutschen Ärzteblatt.
Ausgeschlossen von der Förderung seien laut GKV-Leitfaden zum Beispiel jegliche „Maßnahmen des allgemeinen Freizeit- und Breitensports“ sowie „Maßnahmen, die vorwiegend dem Erlernen einer Sportart dienen“.
Beide Kriterien sollten gestrichen werden, forderte DOSB-Vizepräsidentin und Kinderärztin Kerstin Holze kürzlich bei einer Veranstaltung, auf der eine Bewegungsstudie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vorgestellt worden sind (siehe Kasten).
Die Ausschlusskriterien würden dafür sorgen, dass vor allem Programme, wie Rudern, Tennis oder Tischtennis nicht zertifiziert und gefördert werden würden, erklärte Kläber.
„Dabei könnten wir mit diesen Sportarten Männer erreichen, die als Zielgruppe für Präventionssport schwer zu erreichen sind“, ergänzt Holze und betont, dass ein Kurs, der über acht bis zwölf Einheiten geht, ohnehin nicht dazu führen würde, eine Sportart zu erlernen.
Selbst eine Reihe wissenschaftlich begutachteter mit einem Qualitätssiegel für Präventionskurse (SPG, Sport pro Gesundheit) akkreditierter Konzepte kann derzeit nach DOSB-Angaben keine Zertifizierung durch die Krankenkassen erhalten. Dazu zählen Angebote von diversen Deutschen Verbänden (Tennis, Rudern, Tanzsport, Reiten und Tischtennis).
Der DOSB nennt weitere Beispiele, die ihrer Ansicht zur Prävention geeignet wären: „Zuletzt wurden bei der Rezertifizierung des Masterprogramms für Kinder von sechs bis sieben und acht bis zwölf Jahren Übungen von der Zentrale Prüfstelle für Prävention (ZPP) abgelehnt, die aus Schulbüchern für den Sportunterricht stammen“, so Kläber.
Ablehnungsgrund sei gewesen, dass Klettern gefährlich sei. Diese Inhalte mussten zur Anerkennung durch andere Übungen ersetzt werden. Dies findet die Kinderärztin Holze nicht nachvollziehbar, da vielfältige Bewegungsangebote für eine gesunde Entwicklung von Kindern essentiell seien. Auch hier fordert der DOSB mehr Offenheit der Krankenkassen.
Herbert Wollmann (MdB SPD), Mitglied im Sport- und Gesundheitsausschuss, zeigte sich bei der OECD-Veranstaltung offen für die geforderten Änderungen. „Unser Gesundheitsminister ist begeistertet Tischtennisspieler. Vielleicht können wir ihn von dieser Gesetzesänderung überzeugen.“ Er befürchtet jedoch, dass es gerade älteren Menschen schwer fallen könnte, Sportarten, die ein technisches Verständnis voraussetzen, zu erlernen. Die Angebote müssten sich an Anfänger richten.
Die Bundesregierung bekennt sich in ihrem Koalitionsvertrag zur Stärkung der Primär- und Sekundärprävention und will das Präventionsgesetz weiterentwickeln. Es soll einen Nationalen Präventionsplan mit Maßnahmenpaketen zu einzelnen Themen, darunter Alterszahngesundheit, Diabetes mellitus Typ 2 oder Einsamkeit, geben.
Nachgefragt beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) heißt es, der Präventionsplan sei in Vorbereitung, ein Zeitplan könne aber noch nicht genannt werden. Auch bezüglich der Fortentwicklung des Präventionsgesetzes wartet das BMG zunächst den Bericht der Nationalen Präventionskonferenz ab, der im Juli erwartet wird. Das DÄ hat berichtet.
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