Onkologen fordern öffentliche Förderung ärztlicher Fortbildungen
Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) hat eine öffentliche Finanzierung ärztlicher Fortbildung gefordert. „Der Gesetzgeber hat eine Pflicht zur Fortbildung in das Sozialgesetzbuch V aufgenommen. Ein Konzept zur Finanzierung dieser Fortbildung fehlt aber völlig“, kritisierte der Geschäftsführende Vorsitzende der DGHO, Mathias Freund, heute in Berlin.
Weder in den Fallpauschalen im Krankenhaus noch in der Vergütung für niedergelassene Ärzte sei eine Finanzierung der Fortbildung vorgesehen. Deshalb würden heute 60 bis 70 Prozent der in Deutschland durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen von Pharmaunternehmen zumindest mitfinanziert.
Mit Hinblick auf die fehlende Fortbildungsfinanzierung sehe die DGHO keine Möglichkeit, eine Unterstützung der Pharmaindustrie für die Teilnahme an wissenschaftlichen Kongressen und Fortbildungsveranstaltungen abzulehnen, sagte Freund. Für die Zusammenarbeit mit der pharmazeutischen Industrie brauche es aber klare Regeln.
Diese hat die DGHO nun in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband Niedergelassener Gynäkologischer Onkologen in Deutschland (BNGO) und dem Interessenverband zur Qualitätssicherung der Arbeit niedergelassener Uro-Onkologen in Deutschland (IQUO) in der Broschüre „Medizin und Industrie – Notwendigkeit der Zusammenarbeit und Gefahr der Einflussnahme. Schwerpunkt Fortbildung“ zusammengefasst.
Für die Annahme einer Unterstützung zur Teilnahme an einer Fortbildung müssten demnach verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. So müsse die Qualität der Fortbildungsmaßnahme, zum Beispiel durch eine Zertifizierung einer Landesärztekammer, gesichert sein. Basierend auf dem Bundesreisekostengesetz müssten zudem die dem Arzt gezahlten Reise- und Unterbringungskosten angemessen sein.
Darüber hinaus müsse, wenn Ärzte mit Pharmafirmen zusammenarbeiteten, die Honorierung in einem Vertrag schriftlich festgehalten werden. Die Honorierung müsse der Leistung entsprechen. Potenzielle Interessenkonflikte seien offenzulegen. Und wertende Aussagen, zum Beispiel hinsichtlich der Wirksamkeit neuer Arzneimittel, dürfe der Arzt nicht unverändert von den Pharmaunternehmen übernehmen.
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