Ärzteschaft

Onkologie-Ver­einbarung: Mindest­patientenzahlen halbiert

  • Freitag, 1. Dezember 2023
/Marc Wiegelmann, stock.adobe.com
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Berlin – Die in der Onkologie-Vereinbarung vorgeschriebenen Mindestzahlen von intravasal behandelten Patienten werden ab Januar halbiert. Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geeinigt.

Damit müssen Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie zur Erlangung beziehungsweise Aufrechterhaltung der Genehmigung zur Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung ab Januar nur noch 15 Patienten (bisher 30) mit intravasaler, intrakavitärer beziehungsweise intraläsionaler Behandlung im Quartal nachweisen. Bei Urologen, Gynäkologen, Dermatologen und allen anderen Fachgruppen sind es nur noch zehn Patienten (bisher 20).

Der Nachweis bestimmter durchschnittlicher Patientenzahlen pro Quartal und Arzt in den letzten zwölf Monaten ist der KBV zufolge eine Voraussetzung für die Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung.

Hintergrund für die Absenkung ist unter anderem eine Verschiebung der medikamentösen Tumortherapie hin zu oralen und subkutanen Applikationen und die zunehmende Bedeutung der Überwachungsstrategie „Active Surveillance“. Laut KBV nehmen rund 4.000 Ärzte an der Onkologie‐Vereinbarung teil (Stand 31. Dezember 2021).

hil/sb

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