Vermischtes

Onlineportal für künstliche Ernährung problematisch

  • Mittwoch, 29. August 2012

Hohenheim – Die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) hat einen Versorgungsvertrag, in dem drei Krankenkassen Ärzten die Nutzung eines Onlineportals ermöglichen, kritisiert. Die Nutzung des Portals im Rahmen der Verträge soll die häusliche Versorgung von Patienten mit parenteraler Ernährung wirtschaftlich optimieren.

Konkret erhält der beim Onlineportal angemeldete Arzt laut DGEM nach Eingabe einiger Kenndaten des Patienten einen Vorschlag zur Zusammensetzung und Menge der parenteralen Ernährung. Die Zusammenstellung von Komponenten künstlicher Ernährung für Patienten mit einem internetbasierten Portal birgt nach Auffassung der Fachgesellschaft aber erhebliche Risiken, vor allem für Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt wieder zu Hause und auf künstliche Ernährung angewiesen sind.

„Ein solches Portal kann auf keinen Fall die individuellen Bedürfnisse eines jeden Patienten berücksichtigen, und es besteht die Gefahr, dass nicht die optimale Zusammensetzung von zum Beispiel einer parenteralen Ernährungslösung rezeptiert wird“, sagte der Präsident der DGEM, Stephan Bischoff. Vielmehr seien Indikationen, Behandlungsziele, Dosierungen und Verabreichungsformen von künstlicher Ernährung immer von der persönlichen Erkrankungssituation, dem Alter, Körperzustand sowie Möglichkeiten der Nahrungsaufnahme des Patienten abhängig.

Die DGEM ist der Ansicht, dass nur ernährungsmedizinisch geschulte Ärzte, die sich mit optimalen Infusionsformen, Therapiechancen und Risiken auskennen, auch eine auf die tatsächlichen Bedürfnisse des Patienten zugeschnittene Ernährungstherapie durchführen können.

hil

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