Operationsverbot: Klinik fordert Entschädigung
München – In ihrem Entschädigungsprozess gegen die Stadt München hat eine Privatklinik am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht München einen Vergleich angeboten. Bei Zahlung von einer Million Euro will die Chirurgische Klinik das Verfahren nicht weiter betreiben. Wenn sich die Parteien bis 12. Dezember nicht einigen, muss das Gericht entscheiden.
Die Klinik hat die Stadt auf fast 2,5 Millionen Euro Schadenersatz wegen wirtschaftlicher Einbußen durch Amtspflichtverletzung verklagt. Das städtische Gesundheitsreferat hatte im Herbst 2011 ein teilweises Operationsverbot gegen die Klinik verhängt, die Medien berichteten, Patienten blieben weg. Das Verwaltungsgericht München hob den städtischen Bescheid 2012 als rechtswidrig auf.
Anschließend hatte die Klinik ihren Schadenersatzprozess in erster Instanz zwar verloren. Aber das Oberlandesgericht tendierte jetzt „mit aller Vorsicht” dazu, diese Entscheidung jedenfalls nicht mit der Begründung des Landgerichts aufrecht zu erhalten. Es stehe die Frage im Raum, ob die Stadt eine rechtswidrige Untersagung schuldhaft ausgesprochen habe und ob das ein enteignungsgleicher Eingriff gewesen sei. Auch die Höhe des Schadens sei zu prüfen, sagte der Vorsitzende. Wer die Risiken einer negativen Presse trage, sei eine Frage, die normalerweise der Gesetzgeber zu beantworten habe.
In erster Instanz hatte das Landgericht zwar bestätigt, dass die Schäden des Krankenhauses letztlich auf den städtischen Bescheid zurückgingen. Es verneinte aber die Amtshaftung, weil die Stadt keinen Einfluss auf Medienberichte habe.
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts war die städtische Maßnahme schon formal rechtswidrig. Der Vorsitzende am Oberlandesgericht sagte, hinsichtlich der schuldhaften Rechtswidrigkeit „lässt uns das Verwaltungsgerichtsurteil etwas ratlos zurück”. Die Verwaltungsrichter hatten vor Wiederaufnahme der Operationen ein Gutachten verlangt, dass der geforderte Einbau automatischer Türen in fünf Operationssälen nicht notwendig sei, um Infektionen zu verhindern.
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