Politik

Optimierung der Behandlung von angeborenen Herzfehlern möglich

  • Dienstag, 19. März 2024
/Jiva Core, stock.adobe.com
/Jiva Core, stock.adobe.com

Berlin – Versorgungsdefizite und Verbesserungspotenziale bei der Therapie von Menschen mit angeborenem Herzfehler (AHF) zeigt das Projekt OptAHF mit Hilfe von Daten des Statistischen Bundesamtes und der Bar­mer auf.

Die Ergebnisse des Projekts verdeutlichen nach Angaben des beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) an­gesiedelten Innovationsfonds, dass entgegen geltender Leitlinienempfehlung fast 50 Prozent der erwachse­nen Patientinnen und Patienten mit einem AHF ausschließlich hausärztlich versorgt wurden.

Dies betraf demnach auch mehr als 25 Prozent der Patienten mit komplexen AHF. Diese Versorgung war laut der Analyse mit einem signifikant höheren Sterberisiko und dem Risiko von schweren unerwünschten Ereig­nissen assoziiert.

Die Ergebnisse des Projekts bezüglich schwangerschaftsassoziierter Komplikationen bei Patientinnen mit AHF verdeutlichen, dass die mütterliche Komplikationsrate bei diesen Frauen höher gelegen hat, als bei Frauen ohne einen angeborenen Herzfehler.

Bei den Neugeborenen von AHF-Müttern fanden sich nachteilige Unterschiede im Vergleich zu Kindern von Nicht-AHF-Müttern in der Frühmortalität, der Notwendigkeit intensivmedizinischer Behandlungen und in der Anzahl aufgetretener Fehlbildungen.

Insgesamt habe das Projekt wichtige Erkenntnisse über Patienten mit AHF generiert, aus denen direkte Handlungsanweisungen für den alltäglichen Umgang abgeleitet werden können, so der Inno­vationsausschuss des G-BA.

Von Juni 2018 bis April 2022 hatte der Innovationsausschuss das Versorgungsforschungsprojekt mit circa 1,8 Millionen Euro gefördert. Das Projekt OptAHF analysierte Routinedaten der Krankenkassen sowie Sekundär­daten des Nationalen Registers für angeborene Herzfehler und des Statistischen Bundesamtes.

Der Innovationsausschuss hat die Projektergebnisse beispielsweise an die Arbeitsgemeinschaft der Wissen­schaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), fachärztliche Verbände und die Gesellschaft für Kar­diologie (DGK) weitergeleitet. Verbunden damit war die Bitte zu prüfen, inwieweit die Ergebnisse bei der Ausge­staltung und Weiterentwicklung von Leitlinien berücksichtigt werden können.

Erste positive Rückmeldungen zu den Projektergebnissen liegen dem Innovationsausschuss laut Mitteilung bereits vor. Zudem werde das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen die Anregung aufgreifen, bei geeigneten Themen auf der Plattform www.gesundheitsinformation.de explizit Aspekte angeborener Herzfehler zu ergänzen.

EB/aha

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung