Optimierung der Behandlung von angeborenen Herzfehlern möglich

Berlin – Versorgungsdefizite und Verbesserungspotenziale bei der Therapie von Menschen mit angeborenem Herzfehler (AHF) zeigt das Projekt OptAHF mit Hilfe von Daten des Statistischen Bundesamtes und der Barmer auf.
Die Ergebnisse des Projekts verdeutlichen nach Angaben des beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angesiedelten Innovationsfonds, dass entgegen geltender Leitlinienempfehlung fast 50 Prozent der erwachsenen Patientinnen und Patienten mit einem AHF ausschließlich hausärztlich versorgt wurden.
Dies betraf demnach auch mehr als 25 Prozent der Patienten mit komplexen AHF. Diese Versorgung war laut der Analyse mit einem signifikant höheren Sterberisiko und dem Risiko von schweren unerwünschten Ereignissen assoziiert.
Die Ergebnisse des Projekts bezüglich schwangerschaftsassoziierter Komplikationen bei Patientinnen mit AHF verdeutlichen, dass die mütterliche Komplikationsrate bei diesen Frauen höher gelegen hat, als bei Frauen ohne einen angeborenen Herzfehler.
Bei den Neugeborenen von AHF-Müttern fanden sich nachteilige Unterschiede im Vergleich zu Kindern von Nicht-AHF-Müttern in der Frühmortalität, der Notwendigkeit intensivmedizinischer Behandlungen und in der Anzahl aufgetretener Fehlbildungen.
Insgesamt habe das Projekt wichtige Erkenntnisse über Patienten mit AHF generiert, aus denen direkte Handlungsanweisungen für den alltäglichen Umgang abgeleitet werden können, so der Innovationsausschuss des G-BA.
Von Juni 2018 bis April 2022 hatte der Innovationsausschuss das Versorgungsforschungsprojekt mit circa 1,8 Millionen Euro gefördert. Das Projekt OptAHF analysierte Routinedaten der Krankenkassen sowie Sekundärdaten des Nationalen Registers für angeborene Herzfehler und des Statistischen Bundesamtes.
Der Innovationsausschuss hat die Projektergebnisse beispielsweise an die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), fachärztliche Verbände und die Gesellschaft für Kardiologie (DGK) weitergeleitet. Verbunden damit war die Bitte zu prüfen, inwieweit die Ergebnisse bei der Ausgestaltung und Weiterentwicklung von Leitlinien berücksichtigt werden können.
Erste positive Rückmeldungen zu den Projektergebnissen liegen dem Innovationsausschuss laut Mitteilung bereits vor. Zudem werde das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen die Anregung aufgreifen, bei geeigneten Themen auf der Plattform www.gesundheitsinformation.de explizit Aspekte angeborener Herzfehler zu ergänzen.
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