Ärzteschaft

Orthopäden und Unfallchirurgen gegen Besteuerung von Knochen­transplantaten

  • Freitag, 10. April 2015

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) aufgefordert, menschliche Knochenspenden weiterhin als Organspenden anzusehen und folglich nicht zu besteuern.

Hintergrund ist ein neuer sogenannter Umsatzsteueranwendungserlass des Ministeriums, der seit Anfang 2015 dazu führt, dass allogene menschliche Knochen besteuert werden. „Wir halten eine staatliche Einkommenserzielung in Form einer Umsatzsteuer auf Knochenspenden und -transplantate für falsch“, sagte Bernd Kladny, Generalsekretär der DGOU.

Das Umsatzsteuergesetz sieht im Paragraf vier, Absatz 17 a vor, menschliche Organe, menschliches Blut und Frauenmilch von der Umsatzsteuer zu befreien. Der neue Anwendungserlass des BMF nimmt Knochen von dieser Befreiung aus.

Orthopäden und Unfallchirurgen setzen menschliche Knochenspenden beispielsweise bei der Therapie von Knochentumoren ein, indem sie Teile der von Tumorzellen befallenen Knochen entfernen und durch gesundes gespendetes Knochengewebe ersetzen. Ähnliches gilt für den Aufbau großer Knochendefekte bei gelockerten Endoprothesen oder nach Unfällen. Die sogenannten allogenen Knochentrans­plantationstechniken sind laut der Fachgesellschaft unverzichtbar.

„Die Konsequenzen dieses Umsatzsteueranwendungserlasses werden die Versorgung von Patienten mit medizinisch notwendigen Knochentransplantaten in Deutschland möglicherweise nachhaltig beeinträchtigen“, warnte Reinhard Hoffmann, stellvertretender Generalsekretär der DGOU. 

hil

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