Osteopathen fordern einheitliches Berufsgesetz
Wiesbaden – In einem Positionspapier fordern Osteopathie-Organisationen und Berufsverbände ein Berufsgesetz, das die Ausbildung und Tätigkeit des Osteopathen einheitlich regelt. Dies sei nicht zuletzt im Sinne der Patientensicherheit unabdingbar.
Derzeit ist die Berufsbezeichnung des Osteopathen nicht geschützt und darf sowohl von Ärzten als auch von Heilpraktikern geführt werden. Das Fehlen einheitlicher Ausbildungsinhalte führt jedoch nach Ansicht einiger Organisationen und Verbände zu erheblichen Unterschieden in der Kompetenz der Leistungserbringer.
„Diese Situation kann durch die derzeitige Praxis der Kontrolle durch die GKV nicht kompensiert werden“, heißt es in dem gemeinsamen Positionspapier des Registers der Traditionellen Osteopathen, der Akademie für Osteopathie, der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie, des Deutschen Verbandes für Osteopathische Medizin, des Bundesverbandes Osteopathie und des Verbandes der Osteopathen Deutschland.
Die Qualität der Osteopathiebehandlungen sei nicht sichergestellt, wenn Krankenkassen von den behandelnden Osteopathen nur „eine Verbandsmitgliedschaft oder die Erfüllung der Voraussetzung zur Mitgliedschaft“ fordern. Denn die Mitgliedsvoraussetzungen der einzelnen Verbände variierten stark.
Auch die von vielen Kassen geforderte formlose Bescheinigung eines Arztes trage nicht zur Qualitätssicherung in der Osteopathie bei. „Ärzte können oft nicht wissen, wann Osteopathie angebracht ist, da diese kein Bestandteil ihrer Ausbildung ist“, meinen die Unterzeichner des Positionspapiers.
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